Abrechnung erbrechtliche Angelegenheit
Verfasst: 13.01.2022, 09:32
Hallo Ihr Lieben,
ich soll eine erbrechtliche Angelegenheit abrechnen und bräuchte Hilfe von den routinierten Profis
Folgender Sachverhalt:
MA kommt mit Schreiben vom Nachlassgericht, dass sie zur Testamentsvollstreckerin bestimmt wird. Wir beantragen AE beim Nachlassgericht und nehmen am gerichtlichen Termin teil in dem die MA zur Testamentsvollstreckerin ernannt wird.
Der Rechtsanwalt der Miterben erhebt Beschwerde gegen diesen Beschluss.
Der Beschwerde wird nicht abgeholfen, die Sache wird an das OLG übergeben, dann aber zurückverwiesen. Wir geben eine ausführliche Stellungnahme ab. Daraufhin entscheidet das Gericht für unsere Mandantin. Diese wird nunmehr als Testamentsvollstreckerin bestimmt.
Außergerichtliche Tätigkeit:
Parallel schreiben wir die Miterben an. Mit dem Rechtsanwalt der Miterben wird über die Abwicklung der Konten und den Kaufpreis der im Nachlass vorhandenen Immobilie etc. vorab eine Einigung erzielt.
Ich hätte jetzt folgende Abrechnung im Kopf:
Außergerichtliches Verfahren:
1,3 Geschäftsgebühr (evtl auch erhöht wegen Aufwand und so)
1,2 Terminsgebühr (für Telefonate und Verhandlungen mit RA Gegner die auf die Einigung abzielen)
1,5 Einigungsgebühr
Gerichtliches Verfahren:
1,3 Verfahrensgebühr
./. Anrechnung 0,65 Geschäftsgebühr außergerichtliches Verfahren
1,2 Terminsgebühr
AP doppelt
Beschwerdeverfahren:
1,6 Verf. Geb. 3200
Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:
Fällt außergerichtlich die Terminsgebühr an?
Ist das Beschwerdeverfahren getrennt zu betrachten oder wird hier auch angerechnet?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
ich soll eine erbrechtliche Angelegenheit abrechnen und bräuchte Hilfe von den routinierten Profis
Folgender Sachverhalt:
MA kommt mit Schreiben vom Nachlassgericht, dass sie zur Testamentsvollstreckerin bestimmt wird. Wir beantragen AE beim Nachlassgericht und nehmen am gerichtlichen Termin teil in dem die MA zur Testamentsvollstreckerin ernannt wird.
Der Rechtsanwalt der Miterben erhebt Beschwerde gegen diesen Beschluss.
Der Beschwerde wird nicht abgeholfen, die Sache wird an das OLG übergeben, dann aber zurückverwiesen. Wir geben eine ausführliche Stellungnahme ab. Daraufhin entscheidet das Gericht für unsere Mandantin. Diese wird nunmehr als Testamentsvollstreckerin bestimmt.
Außergerichtliche Tätigkeit:
Parallel schreiben wir die Miterben an. Mit dem Rechtsanwalt der Miterben wird über die Abwicklung der Konten und den Kaufpreis der im Nachlass vorhandenen Immobilie etc. vorab eine Einigung erzielt.
Ich hätte jetzt folgende Abrechnung im Kopf:
Außergerichtliches Verfahren:
1,3 Geschäftsgebühr (evtl auch erhöht wegen Aufwand und so)
1,2 Terminsgebühr (für Telefonate und Verhandlungen mit RA Gegner die auf die Einigung abzielen)
1,5 Einigungsgebühr
Gerichtliches Verfahren:
1,3 Verfahrensgebühr
./. Anrechnung 0,65 Geschäftsgebühr außergerichtliches Verfahren
1,2 Terminsgebühr
AP doppelt
Beschwerdeverfahren:
1,6 Verf. Geb. 3200
Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:
Fällt außergerichtlich die Terminsgebühr an?
Ist das Beschwerdeverfahren getrennt zu betrachten oder wird hier auch angerechnet?
Vielen Dank für Eure Hilfe!