Kostenfestsetzung in Unfallsache bei 2. Beklagten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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DianaT
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#1

23.12.2021, 09:29

Guten Morgen,

ich hoffe, es kann mir jemand helfen.

Wir haben in einer Verkehrsunfallsache Klage eingereicht gegen den Halter des verursachenden Fahrzeuges und dessen Versicherung.

Normalerweise ist es ja so, dass die Versicherung einen Anwalt beauftragt sich und den Versicherungsnehmer zu vertreten, so dass wir nur einen Gegneranwalt im Verfahren haben.

In der vorliegenden Akte hat der Halter aber einen eigenen Anwalt beauftragt, weil er nicht mit dem Anwalt seiner Versicherung zusammenarbeiten wollte. Er hat für seinen Anwalt PKH beantragt, welche nicht bewilligt wurde, weil das Unfallgeschehen an sich unstreitig ist. Er hat zugegeben, dass er Schuld hat. Es ging lediglich um die Höhe des Schadens. Trotzdem wollte er seinen Anwalt behalten.

Nunmehr liegt das Urteil vor, wonach dem Großteil unserer Forderung entsprochen wurde. Wir haben nunmehr 1/4 und die Beklagten als Gesamtschuldner 3/4 der Kosten zu tragen.

Wir haben nunmehr die Kostenanträge der Rechtsanwälte von der Versicherung , als auch von denen des Halters vorliegen.
Da wir ja 1/4 der Kosten zu tragen haben, wollen wir die Anwälte des Halters eigentlich nicht bezahlen, er hätte ja die Anwälte der Versicherung mit beauftragen können. So wären ihm keine Kosten entstanden, die er ja auch gar nicht bezahlen kann (sonst hätte er ja keinen PKH Antrag gestellt).

Gibt es da irgendeine Begründung, mit denen ich diese Kosten ablehnen kann?

Ich hoffe, dass ist einigermaßen verständlich!

Schöne Weihnachtsfeiertage an alle.

Liebe Grüße und bereits jetzt vielen Dank!

Diana
pitz
...wegen der Kekse hier
Kennt alle Akten auswendig
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#2

23.12.2021, 10:20

DianaT hat geschrieben:
23.12.2021, 09:29
(...)
Da wir ja 1/4 der Kosten zu tragen haben, wollen wir die Anwälte des Halters eigentlich nicht bezahlen, er hätte ja die Anwälte der Versicherung mit beauftragen können. So wären ihm keine Kosten entstanden, die er ja auch gar nicht bezahlen kann (sonst hätte er ja keinen PKH Antrag gestellt).
(...)
Auch wenn der Beklagte die Anwälte der Versicherung mitbeauftragt hätte, wären ihm Kosten entstanden.
DianaT hat geschrieben:
23.12.2021, 09:29
(...)
Gibt es da irgendeine Begründung, mit denen ich diese Kosten ablehnen kann?
(...)
Mir ist kein Grund ersichtlich, aus welchem ihr die Kosten ablehnen könnt. Jeder Mensch darf sich von einem Anwalt seiner Wahl vertreten lassen vor Gericht (unabhängig davon, ob PKH beantragt wird und unabhängig davon, welche Anwälte die beteiligte Versicherung beauftragt).
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