Teilvergleich und Schlussvergleich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Lori79
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#1

21.12.2021, 11:00

Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem:
folgende Streitwerte wurden festgesetzt:
Verfahren: 42.104,05 €
Teilvergleich vom...2019: 11.504,05 €
Schlussvergleich: 33.000,00 €

Es war ein Arbeitsgerichtliches Verfahren

Ich würde wie folgt abrechnen:
1,3 Verfahrensgebr. 42.104,05 €
1,2 Terminsgeb. 42104,05
1,0 GEbühr 33.000 €

Was meint Ihr ?
Danke
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Adora Belle
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#2

21.12.2021, 11:13

Es wurde sich über 2.400 EUR mehr verglichen, als ursprünglich im Streit war. Irgendwo ist da ein Mehrvergleich hergekommen. Der muss mit rein in die Abrechnung. (Wenn Deine Werte oben stimmen.)
Lori79
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#3

21.12.2021, 11:20

Das könnte das Zeugnis sein 2400
Danke
also dann noch 1,5 aus 2400 oder
Danke
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#4

21.12.2021, 12:09

Nein, eine ganz normale Mehrvergleichsabrechnung.

1,3 aus Verfahrenswert
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1,2 aus Gesamtwert
1,0 aus Verfahrenswert
1,5 aus Mehrwert
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