Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem:
folgende Streitwerte wurden festgesetzt:
Verfahren: 42.104,05 €
Teilvergleich vom...2019: 11.504,05 €
Schlussvergleich: 33.000,00 €
Es war ein Arbeitsgerichtliches Verfahren
Ich würde wie folgt abrechnen:
1,3 Verfahrensgebr. 42.104,05 €
1,2 Terminsgeb. 42104,05
1,0 GEbühr 33.000 €
Was meint Ihr ?
Danke
Teilvergleich und Schlussvergleich
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14409
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Es wurde sich über 2.400 EUR mehr verglichen, als ursprünglich im Streit war. Irgendwo ist da ein Mehrvergleich hergekommen. Der muss mit rein in die Abrechnung. (Wenn Deine Werte oben stimmen.)
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
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Nein, eine ganz normale Mehrvergleichsabrechnung.
1,3 aus Verfahrenswert
0,8 aus Mehrwert
Abgleich
1,2 aus Gesamtwert
1,0 aus Verfahrenswert
1,5 aus Mehrwert
Abgleich
1,3 aus Verfahrenswert
0,8 aus Mehrwert
Abgleich
1,2 aus Gesamtwert
1,0 aus Verfahrenswert
1,5 aus Mehrwert
Abgleich