Terminsgebühr für Termin nach Teilanerkenntnis

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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StanaR.
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#1

13.12.2021, 10:28

Guten Tag zusammen,

ich habe einen Fall, in dem dem ein Teilanerkenntnis abgegeben worden ist und danach über den Restwert eine mündliche Verhandlung stattfand.
Meine Frage ist jetzt, berechne ich die Terminsgebühr aus dem vollen Klagebetrag oder aus dem restlichen Streitwert, der verhandelt worden ist?
Meine Vorgesetzte bahauptet, ich müsste die Terminsgebühr separieren. Also einmal aus dem anerkannten Betrag und dann aus dem Restbetrag. Aber ich kann ja nicht zwei Terminsgebühren abrechnen. Oder die Differenz ausrechnen meint sie, da ich, wenn ich auf die Weise rechne, eine höhere Terminsgebühr dann bekomme als wenn ich die aus dem Klagebetrag nehme.
Meiner Meinung nach bekomme ich die Terminsgebühr ganz einfach aus der dem vollen Klagebetrag. Aber wo steht das so genau drin? Könnte mir da jemand weiterhelfen?
:kopfkratz
Feldhamster
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#2

14.12.2021, 06:42

In beiden Fällen beträgt die Terminsgebühr 1,2 nah 3104, also warum soll irgendetwas separiert werden? :kopfkratz
Es ist die 3104 nach dem vollen Klagewert entstanden.
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