Kfb. Rückfestsetzung?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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spatzn
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#1

10.12.2021, 11:05

Hallo,

wir haben in der I. Instanz verloren, gegen uns erging ein Kfb., den die Mandantin wohl voll bezahlt hat.

In der II. Instanz sind die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben worden.

Mein Chef möchte eine Rückfestsetzung des ergangenen Kfb. für die I. Instanz. Ich sehe das anders, das betrifft doch nur den Ausgleich der GK, oder?

Danke für Eure Hilfe.

spatzn
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#2

10.12.2021, 11:19

Eine Rückfestsetzung dürfte im Hinblick auf § 91 Abs. 4 ZPO zulässig sein.
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spatzn
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#3

10.12.2021, 11:26

Aha, danke. Ist der Absatz neu?
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#4

10.12.2021, 11:32

spatzn hat geschrieben:
10.12.2021, 11:26
Aha, danke. Ist der Absatz neu?
Nein, er gilt seit dem 01.09.2004 (§ 29 Nr. 2 EGZPO).
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#5

10.12.2021, 11:37

Ich verstehe das nicht. Die obsiegende Partei hat doch an uns nichts gezahlt? Wir haben doch nur voll an die gezahlt.

Könnten Sie das vielleicht genauer erläutern? Vielen Dank im Voraus.
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#6

10.12.2021, 13:04

Aufgrund der in der ersten Instanz getroffenen Kostenentscheidung hat Eure Mandantin auf den KFB an die Gegenseite gezahlt. Durch die in der zweiten Instanz getroffene Kostenregelung ist die Anspruchsgrundlage dafür weggefallen, sodass die Gegenseite die außergerichtlichen Kosten Eurer Mandantin zurückzuzahlen hat. Dieser Anspruch ist mit dem Gegenanspruch auf Ausgleichung der Gerichtskosten (sofern der Kläger einen Vorschuss gezahlt hat) zu verrechnen.

Habe ich das verständlich erklärt? Sonst frag' gern noch einmal nach. ;)
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