Auslagenpauschale Nr. 7000 VV RVG / beA
Verfasst: 21.10.2021, 10:03
Hallo,
ich habe zu folgenden Fall eine Frage:
Beklagter (RA, welcher durch seine Kanzlei vertreten wird) obsiegt und möchte eine Auslagenpauschale nach Nr. 7000 Ziff. 1 b) VV RVG geltend machen. Darf er das? Oder hätte er das beA benutzen müssen, weil er schließlich selbst Anwalt ist und somit eine Auslagenpauschale nach Nr. 7000 VV wegfällt?
Vielen Dank im Voraus
ich habe zu folgenden Fall eine Frage:
Beklagter (RA, welcher durch seine Kanzlei vertreten wird) obsiegt und möchte eine Auslagenpauschale nach Nr. 7000 Ziff. 1 b) VV RVG geltend machen. Darf er das? Oder hätte er das beA benutzen müssen, weil er schließlich selbst Anwalt ist und somit eine Auslagenpauschale nach Nr. 7000 VV wegfällt?
Vielen Dank im Voraus