Hebegebühr
Verfasst: 12.10.2021, 08:31
Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Hebegebühr.
Unsere Mandantin muss lt. Urteil an die Gegenseite zahlen. Die gegnerischen RAe haben uns die Bankverbindung ihrer Mandantschaft mitgeteilt und gebeten hierauf zu leisten. Unsere Mandantin hat jedoch auf das Konto der gegnerischen Prozessbevollmächtigten gezahlt. Diese haben darauf hin den überwiesenen Betrag an ihren Mandanten weitergeleitet und die Hebegebühr abgezogen.
Nun hat sich der Gegner direkt bei uns gemeldet und unsere Mandantin darum gebeten, ihm die Hebegebühr zu erstatten.
Meines Wissens nach, ist dies berechtigt, da unsere Mandantin ohne Zahlungsaufforderung auf das Konto der Prozessbevollmächtigten des Klägers überwiesen hat, obwohl der Betrag direkt an den Kläger hätte überwiesen werden sollen.
ich habe mal eine Frage zur Hebegebühr.
Unsere Mandantin muss lt. Urteil an die Gegenseite zahlen. Die gegnerischen RAe haben uns die Bankverbindung ihrer Mandantschaft mitgeteilt und gebeten hierauf zu leisten. Unsere Mandantin hat jedoch auf das Konto der gegnerischen Prozessbevollmächtigten gezahlt. Diese haben darauf hin den überwiesenen Betrag an ihren Mandanten weitergeleitet und die Hebegebühr abgezogen.
Nun hat sich der Gegner direkt bei uns gemeldet und unsere Mandantin darum gebeten, ihm die Hebegebühr zu erstatten.
Meines Wissens nach, ist dies berechtigt, da unsere Mandantin ohne Zahlungsaufforderung auf das Konto der Prozessbevollmächtigten des Klägers überwiesen hat, obwohl der Betrag direkt an den Kläger hätte überwiesen werden sollen.