Abrechnung Führerscheinentzug

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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karibikblume
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#1

11.10.2021, 14:57

Hallo Ihr.

Wir hatten ein Mandant hinsichtlich eines Führerscheinentzuges (B). Vorab wurde Akteneinsicht beantragt und mit der Behörde korrespondiert.
Nachdem eine Entscheidung erging, haben wir hiergegen bei der Behörde Widerspruch eingelegt.
Gleichzeitig haben wir das Verwaltungsgericht angeschrieben und die Aussetzung der sofortigen Vollziehung der Entscheidung, sowie doe aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis beantragt.
Es erging ein Beschluss (Ablehnung), wogegen wir erneut Beschwerde eingelegt haben. Die Beschwerde wurde daraufhin abgelehnt.
Schlussendlich erging ein Widerspruchsbescheid.

Ich soll nun abrechnen.

Nach ein wenig Recherche habe ich folgendes gefunden:

Für das Vorverfahren:
Geschäftsgebühr Nr. 2300, Gegenstandswert 5.000 €

Für das Widerspruchsverfahren:
Geschäftsgebühr Nr. 2300, Gegenstandswert 5.000 €

Gerichtliches Widerspruchsverfahren:
Verfahrensgebühr Nr. 3100, Gegenstandswert 2.500 €
Anrechnung Geschäftsgebühr

Beschwerdeverfahren Verwaltungsgerichtshof:
Verfahrensgebühr Nr. 3500, Gegenstandswert 2.500 €


Ist das so richtig?
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