abrechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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grete
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#1

07.10.2021, 11:23

Hallo,

muss ein Vergleich abrechnen:
Verfahren 20.000,00
Vergleich 30.500,00

Ist das richtig

1,3 aus 20.000,00
0,8 aus 10.500,00
1,2 aus 20.00,00
1,0 aus 30.500,00
1,5 aus 10.500,00
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#2

07.10.2021, 12:38

Auf keinen Fall.
grete
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#3

07.10.2021, 12:58

Schon so lange nicht mehr gemacht
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#4

07.10.2021, 13:43

Machst du noch einen Vorschlag oder gibst du uns mehr Input, um dir auf die Sprünge zu helfen?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
grete
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#5

07.10.2021, 13:47

1,3 aus 20.000
0,8 aus 30.500
1,2 aus 10.500
1,0 aus 20.000
1,5 aus 30.500
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#6

07.10.2021, 14:07

Uih, das wird ja immer falscher. :angst

Versuch es doch mal so:
1,3 aus 20.000
0,8 aus 10.500
§ 15 Abs. 3 RVG - max. 1,3 aus 30.500
1,2 aus 30.500
1,0 aus 20.000
1,5 aus 10.500
§ 15 Abs. 3 RVG - max. 1,5 aus 30.500

Dem liegt die Annahme zugrunde, dass es sich um ein normales gerichtliches Verfahren gehandelt hat und eine mündliche Verhandlung stattfand, in der der Vergleich geschlossen wurde. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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