Hallo zusammen,
ich bräuchte bitte wieder Eure Hilfe. Hab vorliegend eine Akte, bei welcher die Gegenseite Schadensersatz und Schmerzensgeld fordert, aber leider nix beziffert hat. Es ging auch nur ein Schreiben ein, seither hat sich die Gegenseite nicht mehr gemeldet, sodass wir jetzt das ganze abschließen. Der Gegner hatte einen schweren Arbeitsunfall und wollte, weil er voraussichtlich nicht mehr arbeitsfähig sein wird, Schmerzensgeld und Schadensersatz von unserem Mandanten, seinem Arbeitgeber geltend machen. Das ganze ist wohl auch über die BG gelaufen und die hat auch Zahlungen geleistet, aber trotz allem wollte die Gegenseite Ansprüche auch gegen seinen Arbeitgeber geltend machen.
Jetzt soll ich die Akte abrechnen und weiß nicht, welchen Streitwert man ansetzt. Mein Chef meinte, dass man ggf. den Lohnausfall bis zum eigentlichen Renteneintritt nehmen könnte zzgl. Betrag X für Schmerzensgeld.
Hat jemand von Euch eine Ahnung, was man hier ansetzt? Wäre sehr dankbar für Eure Hilfe.
Streitwert bei unbeziffertem Schadensersatz und Schmerzensgeld
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
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Das find ich fragwürdig. Muss ja auch geschätzt werden.
Nimm doch den Auffangwert aus § 23 (3) RVG.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Um ehrlich zu sein, wäre mir der Auffangwert angesichts deiner Schilderungen zu niedrig. Ich denke mal, dass der RA in der Lage sein sollte, den ungefähren Wert zu schätzen und würde dann eher den nehmen. Bei einem schweren Arbeitsunfall mit voraussichtlicher Arbeitsunfähigkeit klingt das für mich aber nach ganz anderen Dimensionen.
Evtl erteilt auch die BG Auskunft, wie viel gezahlt wurde bzw. gefordert worden ist
Evtl erteilt auch die BG Auskunft, wie viel gezahlt wurde bzw. gefordert worden ist
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung