Hallo zusammen,
wir haben die Gegenseite - ehemalige Geschäftspartner unseres Mandanten - im Auftrag unseres Mandanten aufgefordert,
1. Auskunft über erzielte Einnahmen in einem bestimmten Zeitraum zu geben und
2. vorläufig 10.000 € an unseren Mandanten zu zahlen.
Frage: wird das ganze mit 1,3 GG (10.000 €) + Postp. + Umsatzsteuer abgerechnet, oder wird das Auskunftsersuchen noch zusätzlich berücksichtigt?
GLinux
Abrechnung Aufforderungsschreiben
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Bei einer Auskunftsklage kommt es auf das wirtschaftliche Interesse des Auskunftsuchenden an. Wenn es letztendlich um Geld geht nimmt man 1/10 bis 1/4 des Geldbetrags um den es geht.
Wenn Euer Mandant z.B. Anspruch auf die Hälfte der Einnahmen hat und diese immer bei 50000€ lagen wäre der Gegenstandswert 1/10 bis 1/4 von 25000€.
Wenn Euer Mandant z.B. Anspruch auf die Hälfte der Einnahmen hat und diese immer bei 50000€ lagen wäre der Gegenstandswert 1/10 bis 1/4 von 25000€.
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
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Das ist richtig. Der Wert wird dann zu den 10.000 € addiert.WörkWörk hat geschrieben: ↑30.09.2021, 12:29Bei einer Auskunftsklage kommt es auf das wirtschaftliche Interesse des Auskunftsuchenden an. Wenn es letztendlich um Geld geht nimmt man 1/10 bis 1/4 des Geldbetrags um den es geht.
Wenn Euer Mandant z.B. Anspruch auf die Hälfte der Einnahmen hat und diese immer bei 50000€ lagen wäre der Gegenstandswert 1/10 bis 1/4 von 25000€.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück