Abrechnung Aufforderungsschreiben

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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GLinux
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#1

30.09.2021, 12:10

Hallo zusammen,

wir haben die Gegenseite - ehemalige Geschäftspartner unseres Mandanten - im Auftrag unseres Mandanten aufgefordert,

1. Auskunft über erzielte Einnahmen in einem bestimmten Zeitraum zu geben und
2. vorläufig 10.000 € an unseren Mandanten zu zahlen.

Frage: wird das ganze mit 1,3 GG (10.000 €) + Postp. + Umsatzsteuer abgerechnet, oder wird das Auskunftsersuchen noch zusätzlich berücksichtigt?

GLinux
WörkWörk
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#2

30.09.2021, 12:29

Bei einer Auskunftsklage kommt es auf das wirtschaftliche Interesse des Auskunftsuchenden an. Wenn es letztendlich um Geld geht nimmt man 1/10 bis 1/4 des Geldbetrags um den es geht.

Wenn Euer Mandant z.B. Anspruch auf die Hälfte der Einnahmen hat und diese immer bei 50000€ lagen wäre der Gegenstandswert 1/10 bis 1/4 von 25000€.
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icerose
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#3

30.09.2021, 13:29

WörkWörk hat geschrieben:
30.09.2021, 12:29
Bei einer Auskunftsklage kommt es auf das wirtschaftliche Interesse des Auskunftsuchenden an. Wenn es letztendlich um Geld geht nimmt man 1/10 bis 1/4 des Geldbetrags um den es geht.

Wenn Euer Mandant z.B. Anspruch auf die Hälfte der Einnahmen hat und diese immer bei 50000€ lagen wäre der Gegenstandswert 1/10 bis 1/4 von 25000€.
Das ist richtig. Der Wert wird dann zu den 10.000 € addiert.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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