Vertretung im Clearingverfahren (Zoll)

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Nohe82
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#1

27.09.2021, 15:02

Hallo zusammen,

ich bin schon etwas länger auf der Suche nach einer Antwort, habe jedoch auch hier im Forum nichts gefunden.

Wir haben den Mandanten ggü. dem LKA/Zoll bzgl. sichergestellter Barmittel am Flughafen vertreten. Nach Erläuterung durch uns, dass es sich bei dem Geld um Legalvermögen handelt wurde der sichergestellte Betrag nach einiger Zeit wieder freigegeben. Wegen der Nichtanmeldung von Barmitteln über 10.000 € wurde auch noch ein gesondertes Bußgeldverfahren eingeleitet. In diesem Verfahren waren wir bisher jedoch nicht tätig. Jetzt soll zumindest die Tätigkeit in dem Clearingverfahren ggü. dem Mandanten abgerechnet werden. Ich bin mir allerdings unsicher hinsichtlich der Gebühren (Strafsachen oder Bußgeldsachen). Hat jemand schon einmal so ein Verfahren gehabt?

Danke für zahlreiche Tipps ;)
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