Scheidungsverfahren abrechnen trotz Verbund

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Kristinchen31655
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#1

30.08.2021, 17:09

Hallo ihr Lieben :wink1
ich hoffe ihr habt das Wochenende gut verlebt und würdet mir einmal bei einer Familiensache stützend unter die Arme greifen. :oops:

Folgende Situation:

Unser Mandant bekommt den Scheidungsantrag seiner getrennt lebenden Frau ins Haus. Damit kommt er zu uns und stimmt der Scheidung zu. Die Auskünfte zum Versorgungsausgleich hat er noch bereitwillig erteilt und wir haben einen Termin zur mündlichen Verhandlung über den Scheidungsantrag bekommen.

Kurz vor diesem Termin über den Scheidungsantrag macht seine Ehefrau auch nachehelichen Unterhalt und Zugewinn anhängig und nimmt uns auf Auskunftserteilung in Anspruch und seit dem stellt unser Mandant auf stur.

Sämtliche Fristen zur Stellungnahme sind längst verstrichen und es ist auch bereits ein Teil-Versäumnisurteil ergangen, in dem er zur Auskunftserteilung verurteilt wurde. Er ist einfach nicht mehr zu erreichen und auf die Post antwortet er auch nicht. Jetzt schwebt ein Zwangsgeldbeschluss im Raum, aus dem die gegnerischen Bevollmächtigten (noch) nicht vollstreckt haben.

Jetzt kam mein Chef auf mich zu und regte an, doch so langsam abrechnen zu wollen :huepf Aber womit? Wir haben keinen Streitwertbeschluss, weil der Scheidungstermin aufgrund Anhängung von Unterhalt und Zugewinn ja noch gar nicht stattgefunden hat. Kann ich das Scheidungsverfahren abtrennen und um Streitwertfestsetzung bitten? Und erstmal nur über das Scheidungsverfahren abrechnen? :kopfkratz

Die Terminsgebühr würde mir deshalb nicht flöten gehen, weil wir zu Corona-Zeiten unser Einverständnis zu einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren gegeben haben.

Vielleicht habt ihr ja Erfahrungen mit so etwas. Vielen Dank schonmal!! :knutsch
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Adora Belle
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#2

30.08.2021, 17:24

Du kannst nicht abrechnen, das Mandat ist doch nicht beendet. Du kannst aber einen Vorschuss anfordern, und natürlich die Werte gemäß FamGKG zu Grunde legen.
Feldhamster
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#3

30.08.2021, 18:30

Man könnte das Gericht auch um vorläufige Streitwertfestsetzung bitten.
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#4

30.08.2021, 19:15

Das vertrödelt mE nur Zeit. Wenn der Mandant jetzt schon nicht reagiert, besteht zunehmend die Gefahr, seinem Geld hinterherzulaufen.
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