Streitwert bzw. Anrechnung ArbR
Verfasst: 30.08.2021, 09:19
Hallo zusammen!
Über folgenden Fall zermatere ich mir schon länger das Hirn:
Außergerichtlich haben wir für unseren aus einer Praxis ausgeschiedenen Mandanten Urlaubsabgeltung, Gehalt und laufend immer wieder (auch während des Gerichtsverfahrens) Karenzentschädigungen geltend gemacht.
Mein außergerichtlicher GW ist 58.015,12 €.
Dann wurde Urlaubsabgeltung usw. gezahlt. Gerichtsverfahren mit Urteil und Streitwertbeschluss 38.791,55 €.
Habe dann folgende Rechnung gemacht:
Gegenstandswert: 58.015,12 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 1,3 1.622,40 €
Gegenstandswert: 38.791,55 €
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3 1.316,90 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 38.791,55 € 0,65 -658,45 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen -
Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1,2 1.215,60 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 3.496,45 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
Zwischensumme netto 3.536,45 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 671,93 €
Gesamtbetrag 4.208,38 €
Chef sagt, die ist falsch. Die Karenzentschädigung von Februar (2019) i.H.v. 2.472,18 € wurde nicht geltend gemacht, sondern direkt miteingeklagt. Das müsste sich auf die Anrechnung auswirken. Aber wie????
Über folgenden Fall zermatere ich mir schon länger das Hirn:
Außergerichtlich haben wir für unseren aus einer Praxis ausgeschiedenen Mandanten Urlaubsabgeltung, Gehalt und laufend immer wieder (auch während des Gerichtsverfahrens) Karenzentschädigungen geltend gemacht.
Mein außergerichtlicher GW ist 58.015,12 €.
Dann wurde Urlaubsabgeltung usw. gezahlt. Gerichtsverfahren mit Urteil und Streitwertbeschluss 38.791,55 €.
Habe dann folgende Rechnung gemacht:
Gegenstandswert: 58.015,12 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 1,3 1.622,40 €
Gegenstandswert: 38.791,55 €
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3 1.316,90 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 38.791,55 € 0,65 -658,45 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen -
Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1,2 1.215,60 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 3.496,45 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
Zwischensumme netto 3.536,45 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 671,93 €
Gesamtbetrag 4.208,38 €
Chef sagt, die ist falsch. Die Karenzentschädigung von Februar (2019) i.H.v. 2.472,18 € wurde nicht geltend gemacht, sondern direkt miteingeklagt. Das müsste sich auf die Anrechnung auswirken. Aber wie????