Streitwert bzw. Anrechnung ArbR

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Muedmaus
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#1

30.08.2021, 09:19

Hallo zusammen!
Über folgenden Fall zermatere ich mir schon länger das Hirn:
Außergerichtlich haben wir für unseren aus einer Praxis ausgeschiedenen Mandanten Urlaubsabgeltung, Gehalt und laufend immer wieder (auch während des Gerichtsverfahrens) Karenzentschädigungen geltend gemacht.
Mein außergerichtlicher GW ist 58.015,12 €.
Dann wurde Urlaubsabgeltung usw. gezahlt. Gerichtsverfahren mit Urteil und Streitwertbeschluss 38.791,55 €.
Habe dann folgende Rechnung gemacht:

Gegenstandswert: 58.015,12 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 1,3 1.622,40 €

Gegenstandswert: 38.791,55 €
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3 1.316,90 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 38.791,55 € 0,65 -658,45 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen -
Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1,2 1.215,60 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 3.496,45 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
Zwischensumme netto 3.536,45 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 671,93 €
Gesamtbetrag 4.208,38 €

Chef sagt, die ist falsch. Die Karenzentschädigung von Februar (2019) i.H.v. 2.472,18 € wurde nicht geltend gemacht, sondern direkt miteingeklagt. Das müsste sich auf die Anrechnung auswirken. Aber wie????
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Anahid
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#2

30.08.2021, 09:25

Dann musst Du von dem gerichtlichen Wert den Betrag abziehen und die Anrechnung nur in Höhe der Differenz vornehmen. Da das keinen Gebührensprung gibt und somit nicht weniger angerechnet wird, soll sich der Chef nicht so haben. :mrgreen:
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Muedmaus
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#3

30.08.2021, 09:43

Danke, Anahid!

Ich habe tatsächlich den Betrag abgezogen und die Anrechnung mit der Differenz gemacht. Dachte aber, es ist mein Fehler, dass der Endbetrag sich nicht ändert. (Zumal der Chef erst nach der Rechnungserstellung mit diesem Hinweis um die Ecke kam....Ich bin hier nicht die Einzige, die in den Akten schreibt und war bei Beginn der Akte noch nicht hier, also woher soll ich wissen, was wann geltend gemacht wurde???)
Habe ich also umsonst eine Korrekturrechnung gemacht und mir das Wochenende versaut. :patsch
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#4

30.08.2021, 10:10

Nein, hast Du nicht umsonst gemacht, da nun der richtige Wert drinsteht. :blumen
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