Gegenstandswert Mandatsniederlegung
Verfasst: 24.08.2021, 12:03
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur nachfolgenden Konstellation, Fall ist aus 2018:
- Auftrag Mandantin betreffend Wettbewerbsverstoß/Abmahnung
- Verteidigungsanzeige ggü. Gericht
- Klageerwiderung im Entwurf
- bevor Klageerwiderung bei Gericht eingereicht wurde, wurde unsererseits das Mandant niedergelegt, aufgrund verschiedener Vorwürfe Mandantin
- unsererseits wurde die 0,8 Verfahrensgeb. nach 3101 VV RVG abgerechnet aus einem Streitwert von 15.000,- € (vorläufiger Streitwert aus Klage Gegenseite), Mandantin hat gezahlt
- dieses Verfahren wurde nun seitens der ehemaligen Mandantin weiterbetrieben, nach Streitwertbeschwerde hat die Mandantin vor dem OLG die Festsetzung von 6.000,- € durchgesetzt (Entscheidung aus 2020)
- sie fordert uns nunmehr auf, unsere Kostennote aus 2018 abzuändern
Wie ist die Lage? Muss eine Reduzierung erfolgen?
Vielen Dank für eure Antworten!
ich habe eine Frage zur nachfolgenden Konstellation, Fall ist aus 2018:
- Auftrag Mandantin betreffend Wettbewerbsverstoß/Abmahnung
- Verteidigungsanzeige ggü. Gericht
- Klageerwiderung im Entwurf
- bevor Klageerwiderung bei Gericht eingereicht wurde, wurde unsererseits das Mandant niedergelegt, aufgrund verschiedener Vorwürfe Mandantin
- unsererseits wurde die 0,8 Verfahrensgeb. nach 3101 VV RVG abgerechnet aus einem Streitwert von 15.000,- € (vorläufiger Streitwert aus Klage Gegenseite), Mandantin hat gezahlt
- dieses Verfahren wurde nun seitens der ehemaligen Mandantin weiterbetrieben, nach Streitwertbeschwerde hat die Mandantin vor dem OLG die Festsetzung von 6.000,- € durchgesetzt (Entscheidung aus 2020)
- sie fordert uns nunmehr auf, unsere Kostennote aus 2018 abzuändern
Wie ist die Lage? Muss eine Reduzierung erfolgen?
Vielen Dank für eure Antworten!