Gegenstandswert Mandatsniederlegung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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ZiskaR
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#1

24.08.2021, 12:03

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur nachfolgenden Konstellation, Fall ist aus 2018:

- Auftrag Mandantin betreffend Wettbewerbsverstoß/Abmahnung
- Verteidigungsanzeige ggü. Gericht
- Klageerwiderung im Entwurf
- bevor Klageerwiderung bei Gericht eingereicht wurde, wurde unsererseits das Mandant niedergelegt, aufgrund verschiedener Vorwürfe Mandantin
- unsererseits wurde die 0,8 Verfahrensgeb. nach 3101 VV RVG abgerechnet aus einem Streitwert von 15.000,- € (vorläufiger Streitwert aus Klage Gegenseite), Mandantin hat gezahlt
- dieses Verfahren wurde nun seitens der ehemaligen Mandantin weiterbetrieben, nach Streitwertbeschwerde hat die Mandantin vor dem OLG die Festsetzung von 6.000,- € durchgesetzt (Entscheidung aus 2020)
- sie fordert uns nunmehr auf, unsere Kostennote aus 2018 abzuändern

Wie ist die Lage? Muss eine Reduzierung erfolgen?

Vielen Dank für eure Antworten!
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

24.08.2021, 13:25

Meiner Meinung nach ja. Verfahrenswert sind 6000 €, dann richten sich auch Eure Gebühren danach.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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