Streitwert richtig?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Snoops
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#1

19.08.2021, 09:26

Hallo ihr Lieben,

ich habe heute einen Fall, den ich bisher noch nicht hatte.

Wir sind Beklagte zu 2. Der Kläger hat in seiner Klage angegeben, dass die Beklagte zu 1. einen Betrag in Höhe von 15.000 € zu zahlen hat und die Beklagte zu 2, also wir, 10.000 €. Die Klage wurde zwischenzeitlich zurückgenommen und das Gericht hat durch Beschluss über die Kosten entschieden und den Streitwert auf 15.000 € festgesetzt. Ich soll jetzt einen KFA erstellen.

Gelten diese 15.000 € tatsächlich auch für uns, obwohl wir nur auf 10.000 € verklagt wurden? Bin verunsichert.

Viele Grüße
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icerose
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#2

19.08.2021, 09:37

Ich verstehe deine Verunsicherung - musste auch kurz nachdenken.
Aber: Der Streitwertbeschluss des Gerichts ist für alle Parteien des Verfahrens bindend.
Siehe auch hier (3. Satz):
https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im ... hen-f94524
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Snoops
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#3

19.08.2021, 10:44

Ach super. :thx
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