Anrechnungsprobleme bei Rechtsschutzversicherung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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DianaT
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#1

11.08.2021, 10:40

Hallo,

ich war schon länger nicht mehr da :wink1

Ich habe hier eine Akte auf dem Tisch, wo wir geklagt haben.

Wir haben auf 12.084,09 Euro geklagt und 3.256,55 Euro zugesprochen bekommen.

Jetzt hat meine Kollegin den Kostenfestsetzungsbeschluss beantragt mit folgenden Gebühren:

3100 auf GW 12.084,09 Euro 785,20 Euro
Anrechnung gem. Vorbemerkung 3, § 15a RVG auf GW 4.000,00 Euro -163,80 Euro

Das Gericht hat dem auch entsprochen und die Gegenseite hatte keine Einwende.

Nun habe ich gegenüber der Rechtsschutzversicherung abgerechnet. Diese ist aber nicht bereit die Anrechnung auf einen Gegenstandswert von 4.000,00 Euro zu bezahlen und hat unsere Rechnung gekürzt.

Wie kann ich die Anrechnung nun noch begründen? Ist diese überhaupt richtig so?

Vielen Dank!

Liebe Grüße
Diana
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Adora Belle
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#2

11.08.2021, 11:21

Du musst bitte zuerst Deine Berufsbezeichnung im Profil nachtragen, damit Dir geantwortet werden darf.

Zum Sachverhalt: Ob das richtig ist, kann bis jetzt nicht beurteilt werden. Wenn der Gegner eine GG aus dem Wert 4.000 trägt (tituliert, schon gezahlt?) und dieser Wert ins Verfahren übergegangen ist, dann ist anzurechnen.
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