KFA zurücknehmen?
Verfasst: 06.08.2021, 11:07
Hallo ihr Lieben,
ich stehe gerade irgendwie auf dem Schlauch.
Einstweilige Verfügung beantragt, erhalten, vollzogen, KFA hierüber gestellt.
Widerspruch Gegner, Gerichtstermin, Vergleich unter anderem mit folgendem Text: " Die Kosten dieses Rechtsstreits und dieses Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.". Also keinen KFA mehr gestellt.
Nun bittet das Gericht unter Verweis auf den Vergleich, dass der KFA zurückgenommen werden soll. Ist es aber nicht so, dass das einstweilige Verfügungsverfahren und das Hauptsacheverfahren getrennt betrachtet werden? Ich sehe es gerade so, dass die Kosten im Verfügungsverfahren festgesetzt werden können und nur die vom Hauptsacheverfahren gegeneinander aufgehoben wurden.
Ich glaube, ich stehe hier gerade voll auf dem Schlauch und bräuchte bitte mal einen Schubs in die richtige Richtung.
LIebe Grüßen
Cry
ich stehe gerade irgendwie auf dem Schlauch.
Einstweilige Verfügung beantragt, erhalten, vollzogen, KFA hierüber gestellt.
Widerspruch Gegner, Gerichtstermin, Vergleich unter anderem mit folgendem Text: " Die Kosten dieses Rechtsstreits und dieses Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.". Also keinen KFA mehr gestellt.
Nun bittet das Gericht unter Verweis auf den Vergleich, dass der KFA zurückgenommen werden soll. Ist es aber nicht so, dass das einstweilige Verfügungsverfahren und das Hauptsacheverfahren getrennt betrachtet werden? Ich sehe es gerade so, dass die Kosten im Verfügungsverfahren festgesetzt werden können und nur die vom Hauptsacheverfahren gegeneinander aufgehoben wurden.
Ich glaube, ich stehe hier gerade voll auf dem Schlauch und bräuchte bitte mal einen Schubs in die richtige Richtung.
LIebe Grüßen
Cry