1,5 Einigungsgebühr doppelt abrechnen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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quatschbanane
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#1

05.08.2021, 10:45

Hallo wir haben in einer Familienrechtssache folgendes Problem:

Es ging um eine Scheidung inkl. VA, Immobilie, Hausrat, Zugewinn usw. Wir sind zunächst umfänglich außergerichtlich Tätig gewesen.

Es wurde gerichtlich dann bzgl. VA, Hausrat, Zugewinn ein Vergleich geschlossen. Das Gericht hat den Streitwert sowie Vergleichsmehrwert festgesetzt. Soweit so gut.

Das Problem ist nun, dass wir uns wg. der Immobilie lediglich außergerichtlich verglichen haben. Die Immobilie war also zu keinem Zeitpunkt Gegenstand des gerichtlichen Vergleichs oder Verfahrens.

Wie sieht nun die Abrechnung aus?

außergerichtlich:
2,0 Geschäftsgebühr 2300 VV RVG (Wert: 234.000,00 € ist unstreitig)
Postpauschale 7002

gerichtlich:
1,3 Verfahrensgebühr 3100 VV RVG (Wert: 77.000,00 € unstreitig)
-0,75 Anrechnung Geschäftsgebühr (Wert: 77.000,00 € unstreitig)
0,8 Differenzverfahrensgebühr 3101 VV RVG (Wert: 40.000,00 € unstreitig)
1,0 Einigungsgebühr Nr 1003 VV RVG (Wert: 77.000,00 € unstreitig)
1,5 Einigungsgebühr Nr. 1000 VV RVG (Wert:40.000,00 €??)
1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG (Wert: 117.000,00 € unstreitig)
Postpauschale 7002 VV RVG
19 % Ust Nr. 7008 VV RVG

Der Gegenstandswert für die Immobilie beträgt 146.000,00 € und ist logischweise in dem Gegenstandswert für die außergerichtliche Tätigkeit enthalten. Was mach ich jetzt mit der EInigung? Schlage ich die 146.000,0 € als Gegenstandswert zu der 1,5 Einigungsgebühr im Gerichtsverfahren mit rauf? Oder kann ich die 1,5 EInigungsgebühr für die 146.000,00 € oben im außergerichtlichen Teil noch einmal abrechnen?

Die betragsmäßig günstigere Variante wäre die 1,5 Einigungsgebühr aus dem addierten Gegenstandswert. Ich bitte um Hilfe.
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#2

05.08.2021, 11:05

Welchen Gegenstand hat denn der Mehrwert des Vergleichs?
quatschbanane
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#3

05.08.2021, 11:14

Gesamtschuldnerausgleich (Darlehensvertrag)
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#4

05.08.2021, 11:23

Ich glaub ich würde die 1,5 EG aus Immobilie+Vergleichsmehrwert berechnen, und demzufolge dann bei der außergerichtlichen Gebühr nur die Gebührendifferenz ansetzen. Also addierter Gegenstandswert. Das ist aber sehr ins Unreine gesprochen, ohne dass ich länger drüber nachgedacht hätte.
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#5

09.08.2021, 11:15

Danke erstmal. Also dann:

außergerichtlich:
2,0 Geschäftsgebühr 2300 VV RVG (Wert: 234.000,00 € ist unstreitig)
Postpauschale 7002

gerichtlich:
1,3 Verfahrensgebühr 3100 VV RVG (Wert: 77.000,00 € unstreitig)
-0,75 Anrechnung Geschäftsgebühr (Wert: 77.000,00 € unstreitig)
0,8 Differenzverfahrensgebühr 3101 VV RVG (Wert: 40.000,00 € unstreitig)
1,0 Einigungsgebühr Nr 1003 VV RVG (Wert: 77.000,00 € unstreitig)
1,5 Einigungsgebühr Nr. 1000 VV RVG (Wert:40.000,00 € + 146.000,00 € = 186.000,00 €)
1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG (Wert: 117.000,00 € unstreitig)
Postpauschale 7002 VV RVG
19 % Ust Nr. 7008 VV RVG

Sonst vlt. noch jemand eine Meinung? :wink2
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#6

11.08.2021, 09:34

Ich glaube ich würde es so abrechnen:

außergerichtlich:
2,0 Geschäftsgebühr 2300 VV RVG (Wert: 234.000,00 € ist unstreitig)
1,5 Einigungsgebühr Nr. 1000 VV RVG Wert 146.000,00 €
Abgleich /Obergrenze beide Einigungsgebühren zusammen max 1,5 aus 186.000,00 €
Postpauschale 7002

gerichtlich:
1,3 Verfahrensgebühr 3100 VV RVG (Wert: 77.000,00 € unstreitig)
-0,75 Anrechnung Geschäftsgebühr (Wert: 77.000,00 € unstreitig)
0,8 Differenzverfahrensgebühr 3101 VV RVG (Wert: 40.000,00 € unstreitig)
1,0 Einigungsgebühr Nr 1003 VV RVG (Wert: 77.000,00 € unstreitig)
1,5 Einigungsgebühr Nr. 1000 VV RVG (Wert:40.000,00 €)
Und hier eben auch noch den Abgleich der Einigungsgebühren 1,0 und 1,5 berücksichtigen
1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG (Wert: 117.000,00 € unstreitig)
Postpauschale 7002 VV RVG
19 % Ust Nr. 7008 VV RVG
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