Hallo,
ich habe hier eine alte mietrechtliche Akte, bei der noch nichts abgerechnet wurde. Meine (ausgelernte) Kollegin hat mir gesagt ich solle mich mal daran versuchen und mir den Tipp gegeben, dass ich einfach den Gegenstandswert für die einzelnen Tätigekeiten erhöhen könnte.
Folgende Tätigkeit soll abgerechnet werden:
1. Der Vermieter wurde dazu aufgefordert, etwas gegen einen anderen Mieter im Objekt zu unternehmen, der unseren Mandanten mehrfach bedroht hat und sogar in seine Wohnung eingedrungen ist. Es wurde eine Mietminderung von 80% der Kaltmiete (437 €, also Minderung um 348,6€) erklärt.
2. Der Vermieter hat Mietschulden geltend gemacht (3500 € + ~500 € Rechtsanwaltskosten). Hierauf erwidert und auf Wunsch des Mandanten ein Vergleichsangebot erstellt. Der Vergleich wurde nicht abgeschlossen.
Wie bestimme ich jetzt den Gegenstandswert?
Wenn ich meinen Unterlagen aus der Schule folge habe ich folgende Gegenstandswerte:
Für die Minderung 3,5 mal den Jahresbetrag der Minderung: 14.641,20 €
Für die Mietschulden: 4000 €
Gegenstandswert insgesamt: 18.641,20 €
Das erscheint mir sehr hoch.
Gegenstandwert im Mietrecht bei mehreten Tätigkeiten berechnen?
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Stimmt aber für Angelegenheiten, die nach dem RVG bzw. GKG für den Gegenstandswert in der bis zum 31.12.2020 geltenden Fassung abzurechnen sind. Für den 3,5-fachen Jahresbetrag siehe auch BGH, Beschluss vom 14.06.2015, VIII ZR 43/15.
Seit dem 01.01.2021 gilt auch für die Mietminderung der Jahreswert (§ 41 V GKG).
Die Mietrückstände werden addiert und somit ergibt sich ein Gesamtwert von 18.641,20 €.
Seit dem 01.01.2021 gilt auch für die Mietminderung der Jahreswert (§ 41 V GKG).
Die Mietrückstände werden addiert und somit ergibt sich ein Gesamtwert von 18.641,20 €.