Zahlung KFB durch Gegenseite, Berufung, mehrere Parteien

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Steffie280986
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#1

15.07.2021, 09:22

Hallo ihr Lieben!
Wir haben gerade in der Kanzlei folgendes Thema diskutiert und kommen irgendwie auf kein Ergebnis:

Es wurde gegen uns und eine weitere Partei Klage eingereicht.
Klageabweisendes Urteil ist ergangen (mit Hinweis Sicherheitsleistung).
Kostenfestsetzungsbeschluss für uns liegt vor.
Es wurde Berufung NUR gegen die andere Partei eingereicht.

Wir haben aufgrund der Vorlage des KFB jetzt die Gegenseite aufgefordert, diesen zu bezahlen.
Diese verweist nun darauf, dass dieser KFB nur gezahlt wird, wenn wir die Sicherheit leisten.

Jetzt unsere Diskussion:
Müssen wir tatsächlich für den KFB Sicherheit leisten, obwohl gegen uns das Verfahren ja erledigt ist?! Die Kostenentscheidung kann sich ja bezüglich unserer Partei auch im Berufungsverfahren nicht mehr ändern, da wir nicht involviert sind.

Hat jemand für uns vielleicht einen Hinweis oder etwas? Ich habe schon gegoogelt und gesucht, aber leider bin ich nicht fündig geworden - oder ich bin blind :augenreib

Vielen lieben Dank vorab schon mal für euren Input :thx
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

15.07.2021, 10:25

Natürlich müsst Ihr keine Sicherheit leisten. Das Urteil gegen Euren Mandanten ist rechtskräftig. Das würde ich der Gegenseite mal so mitteilen und vielleicht vorsichtshalber einen Rechtskraftvermerk auf das Urteil bei Gericht einholen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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