Hallo zusammen, ich blicke hier gerade nicht durch.
Ich habe einen Beschluss mit mehreren Streitwerten:
- bis zum 29.3. 8.607,76 €
- vom 30.03. bis 23.05. 5.107,76 €
- vom 24.05. bis 28.07. 4.613,55 €
- ab dem 29.07. 6.115,55 €
Kurzer Sachverhalt, wir haben die Akte angelegt am 16.03.21 (Unfallsache) und außergerichtlich bearbeitet. Die Gegenseiet hatte jedoch am 16.03. Klage beim Gericht eingereicht, worüber wir Kenntnis durch den Haftpflichtversicherer der Mdten am 22.04. erhalten haben. Jedoch haben wir uns nicht bestellt sondern am 28.07. Widerklage eingereicht und am 1.09. hat ein Gerichtstermin stattgefunden. Beendet wurde die Sache mit einem Vergleich.
Meine Frage, welche Gegenstandswerte nehme ich für den Kostenausgleichsantrag. Ich stehe total auf dem Schlauch und danke euch bereits jetzt für eure Hilfe.
Mehrere Streitwerte im Beschluss
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Ihr habt nur Widerklage eingereicht ohne auf die Klageforderung etwas zu erwidern? Hat dein RA im Termin auch nur über die Widerklage verhandelt?
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Genau, wir haben nur Widerklage erhoben und auf die Klage der Gegenseite nicht reagiert und im Termin hat mein Chef nur über die Widerklage verhandelt.
- Anahid
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Wenn Ihr nur wegen der Widerklage tätig wart, ist auch der Streitwert der Widerklage der Wert aus dem Du die Kostenausgleichung beantragst. Der schwankende Streitwert des Verfahrens resultiert woraus?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.