Hallo Ihr Lieben FoReNo`s,
ich stehe gerade so dermaßen auf dem Schlauch, dass ich wahrscheinlich bei der ersten Antwort nur so hier sitzen werde
Folgendes:
Wir sind Klägervertreter in einem Rechtsstreit vor dem LG. Das Verfahren wurde im Hauptverfahren beiderseits für erledigt erklärt. Die Kosten trägt die Klägerin.
Jetzt hat die Gegenseite Ihren KFA gestellt, den wir zur Stellungnahme übersandt bekommen haben.
Meine Frage: Müssen wir jetzt unsere Kosten auch anmelden? Es gibt ja eigentlich nichts anzumelden, weil unsere Kosten ja komplett von unserer Mandantin bzw. deren RSV zu zahlen sind. Schreib ich dem Gericht dann einfach nur, dass wir den Antrag der Gegenseite nicht beanstanden?
Ehrlich gesagt, ist es glaube ich mein erster Fall, in dem unser Mandant zu 100 % die Kosten tragen muss. Bin total verwirrt und hoffe, dass mir das Brett schnell vom Kopf genommen wird oder Ihr es mir für meine Doofheit nochmal kräftig vor den Detz kloppt
Kostenfestsetzung bei 100 % Unterliegen
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Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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- ...wegen der Kekse hier
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Den KFA der GS müss ihr ja prüfen können, bevor Kosten festgesetzt werden. Z.B. ob alles stimmt (bspw. Fahrtkosten korrekt beantragt (ggf. fiktive RK), Auslagen korrekt in Ansatz gebracht, etc pp.). Wenn ihr nichts zu beanstanden habt, könnt ihr das mitteilen. Oder aber ihr lasst die Stellungnahmefrist einfach verstreichen.
Und ja, wenn die Kosten des Verfahrens komplett von eurem Mandanten getragen werden, müsst ihr eure Kosten nicht gesondert anmelden.
Und ja, wenn die Kosten des Verfahrens komplett von eurem Mandanten getragen werden, müsst ihr eure Kosten nicht gesondert anmelden.
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Lieber Pitz,
vielen Dank für deine Antwort, jetzt weiß ich was zu tun ist.
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