Anfängerfrage: Verfahrensgebühr durch Anrechnung auf 0?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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WörkWörk
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#1

24.06.2021, 12:04

Ich habe folgenden Fall: Wir haben einen Mandanten außergerichtlich, im PKH-Verfahren (als Gegner) und im Prozess vertreten.

Jetzt habe ich:


1,6 RVG VV 2300 - ca. 1000 €
1,0 RVG VV 3335 - ca. 600 €
1,6 RVG VV 3100 - ca. 1000 €

Die 2300 würde ich ja zur Hälfte anrechnen auf die 3100 (das wären 0,8 aber wegen dem Hinweis im Gesetz der Maximale Betrag von 0,75). Die Gebühr nach 3335 müsste ich ja aber voll auf 3100 anrechnen. So wie es aussieht reicht der "Rest" von 3100 aber nicht. Was ist jetzt zu tun? Wie setzt man das bei RA Micro am besten um?
pitz
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#2

24.06.2021, 12:37

Woher hast Du denn die Anrechnung der 3335 auf die 3100?
WörkWörk
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#3

24.06.2021, 13:26

Ich glaube Du hast mir schon sehr weitergeholfen. In meinem Kommentar steht tatsächlich nichts von Anrechnung, sie geht in der normalen Verfahrensgebühr einfach "auf" was wohl soviel bedeutet wie, dass sie nicht anfällt wenn die 3100er anfällt. Das macht wegen § 16 Nr. 2 RVG ja auch Sinn. Danke!
pitz
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#4

24.06.2021, 14:42

Freut mich, dass habe ich mir erhofft - manchmal reicht schon ein kleiner "Anstupser" und so lernt man ja auch am meisten. :)

Wenn eine Anrechnung der VG erfolgen müsste/würde, stünde dies im VV drin.

So wie bespielhaft bei Nr. 3305:
RVG, Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2) hat geschrieben: 3305
Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragstellers .................................... 1,0
Die Gebühr wird auf die Verfahrensgebühr für einen nachfolgenden Rechtsstreit angerechnet.
In Vorb. 3 Abs. 4 steht ja auch (wie Du richtig angemerkt hattest), dass, "Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach Teil 2 entsteht, wird diese Gebühr zur Hälfte, bei Wertgebühren jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75, auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet."
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