Abrechnung Strafsache (Strafbefehl)

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Jokull1908
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#1

24.06.2021, 11:20

Hallo zusammen, :wink1

ich stehe leider ein bisschen auf dem Schlauch und benötige Hilfe bei einer Abrechnung. :schock
Folgender Sachverhalt:

Chef wird als Pflichtverteidiger bestellt. Akteneinsicht erfolgt.
Hauptverhandlung findet am 27.10.2020 statt.
Es ergeht ein Strafbefehl (90 Tagessätze zu je 15,- €)
Gegen den Strafbefehl haben wir Einspruch eingelegt.
Es findet ein erneuter Termin am 15.06.2021 statt.
Es wurde im Termin beschlossen, dass das Verfahren gem § 153 Abs. 2 StPO eingestellt wird.

Was genau rechne ich jetzt ab?! Finde immer nur Fälle, in denen der Einspruch zurückgenommen wurde, was bei uns ja nicht erfolgt ist. Im Gegenteil, es wurde erwirkt, dass das Verfahren eingestellt wurde. :kopfkratz Vielleicht denke ich auch um zu viele Ecken... :patsch

Vielen Dank im Voraus! :-)
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Adora Belle
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#2

24.06.2021, 11:46

Ganz normale PV-Gebühren. Keine Befriedungsgebühr 4141, weil die HV nicht vermieden wurde. Zwei Terminsgebühren, wenn der Verteidiger in beiden Terminen anwesend war. Das beißt sich irgendwie ein bisschen mit dem Strafbefehl, ist aber aus taktischen Gründen möglich.
Jokull1908
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#3

24.06.2021, 11:56

Supi, danke.
Das hilft mir sehr weiter. War mir aufgrund des Einspruches irgendwie sehr unsicher, kann nicht mal genau sagen weshalb. :-)
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