Kostenfestsetzung
Verfasst: 08.06.2021, 10:13
Ich habe nach Erlass eines VU einen KFA beantragt.
1,3 Geschäftsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 2300 VV (Wert: 21.902,57 Euro) 964,60 Euro
0,65 Anrechnung gem. Vorbemerkung 3 (4) VV (Wert: 21.902,57 Euro) -482,30 Euro
1,3 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 3100 VV (Wert: 21.902,57 Euro) 964,60 Euro
0,5 Terminsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nrn. 3105, 3104 VV (Wert: 21.902,57 Euro) 371,00 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale Nr. 7002 VV 20,00 Euro
Die GEschäftsgebühr wurde nach einem SW von EUR 19.125,02 tituliert.
Jetzt liegt der KFB vor und ich komme nicht auf die Beträge. Die Geschäftsgebühr in Höhe einer 1,3 aus 19.125,02 wurde tituliert und wurde auf die Verfahrensgebühr hälftig angerechnet, so dass diese nur in Höhe von EUR 585,70 berücksichtigt wurde. Ich komme nicht auf die EUR 585,70
Insgesamt wurden EUR 2.011,70 ( mit GK 1.035,00) festgesetzt.
Was mache ich evtl. falsch bevor ich Rechtsmittel einlege
1,3 Geschäftsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 2300 VV (Wert: 21.902,57 Euro) 964,60 Euro
0,65 Anrechnung gem. Vorbemerkung 3 (4) VV (Wert: 21.902,57 Euro) -482,30 Euro
1,3 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 3100 VV (Wert: 21.902,57 Euro) 964,60 Euro
0,5 Terminsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nrn. 3105, 3104 VV (Wert: 21.902,57 Euro) 371,00 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale Nr. 7002 VV 20,00 Euro
Die GEschäftsgebühr wurde nach einem SW von EUR 19.125,02 tituliert.
Jetzt liegt der KFB vor und ich komme nicht auf die Beträge. Die Geschäftsgebühr in Höhe einer 1,3 aus 19.125,02 wurde tituliert und wurde auf die Verfahrensgebühr hälftig angerechnet, so dass diese nur in Höhe von EUR 585,70 berücksichtigt wurde. Ich komme nicht auf die EUR 585,70
Insgesamt wurden EUR 2.011,70 ( mit GK 1.035,00) festgesetzt.
Was mache ich evtl. falsch bevor ich Rechtsmittel einlege