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Kostenfestsetzung

Verfasst: 08.06.2021, 10:13
von grete
Ich habe nach Erlass eines VU einen KFA beantragt.

1,3 Geschäftsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 2300 VV (Wert: 21.902,57 Euro) 964,60 Euro
0,65 Anrechnung gem. Vorbemerkung 3 (4) VV (Wert: 21.902,57 Euro) -482,30 Euro
1,3 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 3100 VV (Wert: 21.902,57 Euro) 964,60 Euro
0,5 Terminsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nrn. 3105, 3104 VV (Wert: 21.902,57 Euro) 371,00 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale Nr. 7002 VV 20,00 Euro

Die GEschäftsgebühr wurde nach einem SW von EUR 19.125,02 tituliert.

Jetzt liegt der KFB vor und ich komme nicht auf die Beträge. Die Geschäftsgebühr in Höhe einer 1,3 aus 19.125,02 wurde tituliert und wurde auf die Verfahrensgebühr hälftig angerechnet, so dass diese nur in Höhe von EUR 585,70 berücksichtigt wurde. Ich komme nicht auf die EUR 585,70

Insgesamt wurden EUR 2.011,70 ( mit GK 1.035,00) festgesetzt.

Was mache ich evtl. falsch bevor ich Rechtsmittel einlege :oops:

Re: Kostenfestsetzung

Verfasst: 08.06.2021, 10:22
von mrsgoalkeeper
Die GG wird im KFV gar nicht berücksichtigt.

Re: Kostenfestsetzung

Verfasst: 08.06.2021, 10:33
von grete
Komme rechnerisch aber immer noch nicht auf den Betrag von EUR 585,70

Re: Kostenfestsetzung

Verfasst: 08.06.2021, 10:47
von mrsgoalkeeper
Ich auch nicht. Wäre mir aber letztlich auch egal. Ist ja zu Gunsten Eures Mandanten.

Re: Kostenfestsetzung

Verfasst: 08.06.2021, 10:52
von Geniesserin
Mein erster Gedanke war, dass hier beide Tabellen vertauscht wurden mit der Anrechnung, aber auch das passt nicht ganz.
Am einfachsten dürfte sein, einen Anruf bei der Geschäftsstelle/Rpfl.

Re: Kostenfestsetzung

Verfasst: 08.06.2021, 10:57
von grete
Hallo Geniesserin,

das war auch mein Gedanke - gerade ist aber die Geschäftsstelle nicht besetzt - wahrscheinlich auch Homeoffice

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