Ich habe nach Erlass eines VU einen KFA beantragt.
1,3 Geschäftsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 2300 VV (Wert: 21.902,57 Euro) 964,60 Euro
0,65 Anrechnung gem. Vorbemerkung 3 (4) VV (Wert: 21.902,57 Euro) -482,30 Euro
1,3 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 3100 VV (Wert: 21.902,57 Euro) 964,60 Euro
0,5 Terminsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nrn. 3105, 3104 VV (Wert: 21.902,57 Euro) 371,00 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale Nr. 7002 VV 20,00 Euro
Die GEschäftsgebühr wurde nach einem SW von EUR 19.125,02 tituliert.
Jetzt liegt der KFB vor und ich komme nicht auf die Beträge. Die Geschäftsgebühr in Höhe einer 1,3 aus 19.125,02 wurde tituliert und wurde auf die Verfahrensgebühr hälftig angerechnet, so dass diese nur in Höhe von EUR 585,70 berücksichtigt wurde. Ich komme nicht auf die EUR 585,70
Insgesamt wurden EUR 2.011,70 ( mit GK 1.035,00) festgesetzt.
Was mache ich evtl. falsch bevor ich Rechtsmittel einlege
Kostenfestsetzung
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Die GG wird im KFV gar nicht berücksichtigt.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Ich auch nicht. Wäre mir aber letztlich auch egal. Ist ja zu Gunsten Eures Mandanten.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Mein erster Gedanke war, dass hier beide Tabellen vertauscht wurden mit der Anrechnung, aber auch das passt nicht ganz.
Am einfachsten dürfte sein, einen Anruf bei der Geschäftsstelle/Rpfl.
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Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich