Urkundenverfahren - Vorbehaltsurteil - Verweisung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Little Wombat
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#1

07.06.2021, 12:19

Ich habe zwei Fragen zum Thema Urkundenverfahren/Nachverfahren, auf die ich hier im Forum leider keine konkrete Antwort finden konnte.

Folgender Sachverhalt: Gegenseite hat einen MB erwirkt, gegen den wir Widerspruch eingelegt haben. Das Verfahren wurde dann beim AG geführt, welches ein Vorbehaltsurteil erlassen hat.

Das Nachverfahren wurde dann vom AG an das LG abgegeben, weil zwischendurch noch eine Widerklage eingereicht worden ist. Im Nachverfahren wurde dann ein Vergleich geschlossen: Die Kosten des Verfahrens werden gequotelt, die Kosten des Vergleichs gegeneinander aufgehoben.

Frage 1: Wie rechne ich jetzt genau das Nachverfahren ab? Das AG hat den Streitwert auf 2.045,00 € festgesetzt; das LG hat den Streitwert auf bis zu 8.000,00 € festgesetzt.

Ich weiß, dass die Verfahrensgebühr für das Nachverfahren auf die Verfahrensgebühren für das Urkundenverfahren angerechnet wird. Bin mir aber wegen der Anrechnung unsicher. Könnte mir da jemand weiterhelfen?

Frage 2: Reiche ich den KAA beim AG oder beim LG ein?
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