Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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GLinux
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#1
03.06.2021, 11:51
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu einem Vergleich:
Darin heißt es: Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
Frage: Wer zahlt die Gerichtskosten? Gegenseite hat darüber einen Kostenausgleichsantrag gestellt. Müssen wir die Hälfte übernehmen?
Danke schon mal für die Antwort
GLinux
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Refa-99
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#2
03.06.2021, 12:29
Jeder trägt die Gerichtskosten zur Hälfte
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
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GLinux
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