Gebühren Antrag Haftunterbrechung
Verfasst: 26.05.2021, 15:19
Moin
Wir haben eine umfangreiche Unfallsache mit der Besonderheit, dass unser Mandant als Geschädigter am Unfalltag im offenen Vollzug gewesen ist und in einem VU verwickelt wurde. Mein Chef hat mehrfach einen Haftunterbrechungsantrag bei der StA gestellt gehabt und fragt mich nun, was man da abrechnen könnte. Die Kosten machen wir beim gegnerischen Haftpflichtversicherer geltend. Meine Idee wäre eine Gebühr im Strafverfahren unter "Einzeltätigkeiten" und zwar würde mir nur die Gebühr 4302 einfallen. Wie seht ihr da? Und würdet ihr die Gebühr für jeden Antrag nehmen? Wenn ja, immer die Mittelgebühr?
Wir haben eine umfangreiche Unfallsache mit der Besonderheit, dass unser Mandant als Geschädigter am Unfalltag im offenen Vollzug gewesen ist und in einem VU verwickelt wurde. Mein Chef hat mehrfach einen Haftunterbrechungsantrag bei der StA gestellt gehabt und fragt mich nun, was man da abrechnen könnte. Die Kosten machen wir beim gegnerischen Haftpflichtversicherer geltend. Meine Idee wäre eine Gebühr im Strafverfahren unter "Einzeltätigkeiten" und zwar würde mir nur die Gebühr 4302 einfallen. Wie seht ihr da? Und würdet ihr die Gebühr für jeden Antrag nehmen? Wenn ja, immer die Mittelgebühr?