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Gebühren Antrag Haftunterbrechung

Verfasst: 26.05.2021, 15:19
von Svengie
Moin :wink1

Wir haben eine umfangreiche Unfallsache mit der Besonderheit, dass unser Mandant als Geschädigter am Unfalltag im offenen Vollzug gewesen ist und in einem VU verwickelt wurde. Mein Chef hat mehrfach einen Haftunterbrechungsantrag bei der StA gestellt gehabt und fragt mich nun, was man da abrechnen könnte. Die Kosten machen wir beim gegnerischen Haftpflichtversicherer geltend. Meine Idee wäre eine Gebühr im Strafverfahren unter "Einzeltätigkeiten" und zwar würde mir nur die Gebühr 4302 einfallen. Wie seht ihr da? Und würdet ihr die Gebühr für jeden Antrag nehmen? Wenn ja, immer die Mittelgebühr?

:thx

Re: Gebühren Antrag Haftunterbrechung

Verfasst: 26.05.2021, 16:10
von Adora Belle
Einzeltätigkeit in der Strafvollstreckung ist richtig. Es darf aber nicht mehr zusammenkommen, als eine 4204. Und für erstattungfähig halte ich diese Vergütung schon gar nicht. Das sind keine kausalen Kosten.

Re: Gebühren Antrag Haftunterbrechung

Verfasst: 26.05.2021, 21:36
von Svengie
Vielen Dank Adora Belle. Ich versuche es mal beim Haftpflichtversicherer...

Re: Gebühren Antrag Haftunterbrechung

Verfasst: 26.05.2021, 21:42
von Svengie
Wo steht denn, dass nicht mehr als eine 4204 zusammenkommen darf?

Re: Gebühren Antrag Haftunterbrechung

Verfasst: 28.05.2021, 08:17
von Svengie
??

Re: Gebühren Antrag Haftunterbrechung

Verfasst: 28.05.2021, 10:56
von Adora Belle
Vorbemerkung 4.3 Abs.3 iVm §15 Abs.6 RVG

Re: Gebühren Antrag Haftunterbrechung

Verfasst: 28.05.2021, 14:15
von Svengie
Vielen Dank Adora Belle :)