Suche nach dem korrekten Streitwert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Benutzeravatar
Spiderman
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 456
Registriert: 11.09.2012, 01:44
Beruf: RA-Fachangestellter
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#1

26.05.2021, 14:49

Hallo ihr Lieben,

ich mühe mich gerade damit ab, den Streitwert korrekt zu bestimmen. Vielleicht habt ihr eine Idee.

Unser Mandant hatte zunächst ein Anhörungsverfahren. Wir haben dazu Stellung genommen, schließlich erging ein Gebührenbescheid gegen den wir dann Widerspruch eingelegt haben. Zuletzt erging dann ein Widerspruchsbescheid seitens der Verwaltungsbehörde. Der Gebührenbescheid wies einen Betrag von 89,00 EUR aus. Allerdings bin ich mir unsicher, ob ich im Verwaltungsverfahren diesen Wert als Streitwert verwenden kann.

Merci für die Antworten. :mrgreen:
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist... :lol: :mrgreen:
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1992
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#2

26.05.2021, 20:08

Es gibt einen Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Vielleicht ergibt sich daraus was. Dein Sachverhalt hier ist für mich zu dürftig, um mehr sagen zu können.
Benutzeravatar
Spiderman
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 456
Registriert: 11.09.2012, 01:44
Beruf: RA-Fachangestellter
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#3

27.05.2021, 08:16

Ok, laut dem Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit gilt ein halber Auffangwert.

5.000,00 EUR / 2 = 2.500,00 EUR

Vielen Dank, echt. Mit dem Hinweis zum Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit hast du mir schon echt geholfen. :-)
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist... :lol: :mrgreen:
Antworten