Hallo ihr Lieben,
ich mühe mich gerade damit ab, den Streitwert korrekt zu bestimmen. Vielleicht habt ihr eine Idee.
Unser Mandant hatte zunächst ein Anhörungsverfahren. Wir haben dazu Stellung genommen, schließlich erging ein Gebührenbescheid gegen den wir dann Widerspruch eingelegt haben. Zuletzt erging dann ein Widerspruchsbescheid seitens der Verwaltungsbehörde. Der Gebührenbescheid wies einen Betrag von 89,00 EUR aus. Allerdings bin ich mir unsicher, ob ich im Verwaltungsverfahren diesen Wert als Streitwert verwenden kann.
Merci für die Antworten.
Suche nach dem korrekten Streitwert
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Es gibt einen Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Vielleicht ergibt sich daraus was. Dein Sachverhalt hier ist für mich zu dürftig, um mehr sagen zu können.
- Spiderman
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Ok, laut dem Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit gilt ein halber Auffangwert.
5.000,00 EUR / 2 = 2.500,00 EUR
Vielen Dank, echt. Mit dem Hinweis zum Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit hast du mir schon echt geholfen.
5.000,00 EUR / 2 = 2.500,00 EUR
Vielen Dank, echt. Mit dem Hinweis zum Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit hast du mir schon echt geholfen.
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist...