Halli Hallo,
ich hab leider nicht viel mit RVG zu tun und muss jetzt aber einen KFA erstellen.
Wir haben einen MB gestellt. Gegen den MB wurde Widerspruch eingelegt und wir haben dann die Anspruchsbegründung rausgeschickt.
Die Gegenseite hat danach nicht mehr reagiert, sprich sich nicht mal verteidigt und somit ist ein Versäumnisurteil ergangen und jetzt steh ich da und weiß nicht welche Gebühren ich nehmen darf.
Mein Vorschlag:
1,0 Verf.geb. Nr. 3305 - Antrag auf Erlass MB
1,3 Verf.geb. Nr. 3100 - streitige Verfahren / Anspruchsbegr.
1,0 Anrechnung MB-geb.
0,5 Terminsgeb. Nr. 3105 - Versäumnis
Post- und Tele Pauschale 20 € oder bekomme ich 2 x 20€? hmm...
Steht mir eig. eine Gechäftsgeb. noch zu, weil wir vorher noch ein Aufforderungsschreiben raus geschickt haben?
Vielen Dank im Voraus für eure Mühe!
LG
KFA Mahnverfahren, Versäumnisurteil
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14402
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Die Geschäftsgebühr hättet Ihr im MB oder spätestens in der Klage geltend machen müssen. Postpauschale gibt es für Mahn- und Streitverfahren gesondert.
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3584
- Registriert: 30.01.2008, 09:20
- Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Augsburg
Kann mich Andora Belle nur anschließen.
Geschäftsgebühr hätte im Mahnbescheid mit geltend gemacht werden müssen bzw. dann in der Klage.
1,0 Verf.geb. Nr. 3305 - Antrag auf Erlass MB
Post- und Tele Pauschale
1,3 Verf.geb. Nr. 3100 - streitige Verfahren / Anspruchsbegr.
1,0 Anrechnung MB-geb.
0,5 Terminsgeb. Nr. 3105 - Versäumnis
Post- und Tele Pauschale
Geschäftsgebühr hätte im Mahnbescheid mit geltend gemacht werden müssen bzw. dann in der Klage.
1,0 Verf.geb. Nr. 3305 - Antrag auf Erlass MB
Post- und Tele Pauschale
1,3 Verf.geb. Nr. 3100 - streitige Verfahren / Anspruchsbegr.
1,0 Anrechnung MB-geb.
0,5 Terminsgeb. Nr. 3105 - Versäumnis
Post- und Tele Pauschale
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 42
- Registriert: 06.09.2010, 11:57
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Köln
Im MB haben wir nur den Anspruch aus dem Kaufvertrag mit reingenommen und in der Anspruchsbegründung haben wir auch nur den Anspruch beantragt. Also fällt die Anrechnung der Geschäftsgeb. weg, richtig?
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14402
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Ja. Kein Titel, keine Anrechnung.
@Tigerle: -n, bitte.
@Tigerle: -n, bitte.
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3584
- Registriert: 30.01.2008, 09:20
- Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Augsburg
Sorry war keine böse AbsichtAdora Belle hat geschrieben: ↑17.05.2021, 15:16Ja. Kein Titel, keine Anrechnung.
@Tigerle: -n, bitte.