Anrechnung - Teilübergang in das gerichtliche Verfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sanya
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#1

07.05.2021, 11:01

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, ob ich das richtig sehe:

Wenn wir vorgerichtlich einen Mandanten gegenüber seinem Arbeitgeber vertreten haben um zwei Abmahnungen abzuwehren sowie Urlaub und Überstunden geltend zu machen und dann, nachdem die Kündigung kam, KSchKl einreichen und gleichzeitig den Urlaub und die Überstunden geltend machen -> Dann ist nur der Wert von Urlaub und Überstunden in das gerichtliche Verfahren übergegangen, nicht aber der Gegenstandswert der beiden Abmahnungen? Die Anrechnung GG auf VG erfolgt dann also nur aus dem Wert von Urlaub und Überstunden. Die Abmahnungen kommen ja in dem Verfahren nicht mehr vor. Richtig?

Gruß und :thx

Sanya
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sh161
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#2

07.05.2021, 11:16

Sehe ich auch so.
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Sanya
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#3

07.05.2021, 18:53

Danke sh161!
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