Korrespondenzanwalt
Verfasst: 06.05.2021, 16:21
Hallo an Alle
ich bräuchte mal Eure Hilfe.
Es geht darum, dass wir unseren Mandanten (Beklagten) in einer Sache vertreten haben. Nach vergleichsweiser Beendigung der Sache hat die Gegenseite KFA gestellt.
Hauptbevollmächtiger
1,3 nach 3100
1,0 nach 1003
Terminsvertreter
0,65 nach 3401
1,2 nach 3104
Irgendwie stehe ich jetzt auf dem Schlauch.
ist das richtig? Bin mir gerade total unsicher bezüglich der Verfahrensgebühr.
Vielen Dank im Voraus
ich bräuchte mal Eure Hilfe.
Es geht darum, dass wir unseren Mandanten (Beklagten) in einer Sache vertreten haben. Nach vergleichsweiser Beendigung der Sache hat die Gegenseite KFA gestellt.
Hauptbevollmächtiger
1,3 nach 3100
1,0 nach 1003
Terminsvertreter
0,65 nach 3401
1,2 nach 3104
Irgendwie stehe ich jetzt auf dem Schlauch.
ist das richtig? Bin mir gerade total unsicher bezüglich der Verfahrensgebühr.
Vielen Dank im Voraus