Seite 1 von 2

Abwesenheitsgeld ohne Reisekosten beim KAA

Verfasst: 03.05.2021, 11:48
von cadycat
Halli Hallo,

vorab ich erstelle kaum KFA´s oder KAA´s, daher bitte nicht über meine Frage lachen. Ich habe auch schon gegooglt aber konnte nicht wirklich was dazu finden.
Ich soll für 2 Instanzen einen KAA erstellen.

Mein Chef möchte für die 3 Termine nur das Abwesenheitsgeld beantragen ohne die Reisekosten. Ist das so möglich?

Vielen lieben Dank!

Re: Abwesenheitsgeld ohne Reisekosten beim KAA

Verfasst: 03.05.2021, 11:51
von Adora Belle
Ist grds möglich, aber wirft die Frage auf: Warum ohne Reisekosten?

Re: Abwesenheitsgeld ohne Reisekosten beim KAA

Verfasst: 03.05.2021, 11:56
von sh161
z.B. wenn RA und Mandant mit dem Auto des Mandanten fahren oder der Mandant die Zugtickets o.ä. bezahlt.
Die müssten dann aber als Parteikosten zur Erstattung verlangt werden.

Re: Abwesenheitsgeld ohne Reisekosten beim KAA

Verfasst: 03.05.2021, 12:05
von Adora Belle
Die Frage geht an @cadycat. Um zu vermeiden, dass beim Antrag ein Fehler gemacht wird. Ich bin schon auch in der Lage, mir entsprechende Sachlagen auszumalen. ;)

Re: Abwesenheitsgeld ohne Reisekosten beim KAA

Verfasst: 03.05.2021, 12:53
von cadycat
Mein Chef sagt, weil die RK so hoch waren und er keine Lust hat mit dem GA zu diskutieren. Der GA ist nämlich sehr anstrengend und darauf hat er keine Lust.

Re: Abwesenheitsgeld ohne Reisekosten beim KAA

Verfasst: 03.05.2021, 13:37
von Adora Belle
Wer?

Re: Abwesenheitsgeld ohne Reisekosten beim KAA

Verfasst: 03.05.2021, 14:55
von Pepples
:kopfkratz Gegenanwalt vielleicht?

Re: Abwesenheitsgeld ohne Reisekosten beim KAA

Verfasst: 04.05.2021, 09:35
von sh161
Weil der Gegenanwalt (?) "doof" ist, soll der Mandant auf die Erstattung verzichten? Oder verzichtet der RA selbst auch darauf?
Wenn die Reisekosten unverhältnismäßig hoch sein sollten (warum?), könnten dennoch ggf. fiktive Reisekosten in angemessenerer Höhe angesetzt werden.

Re: Abwesenheitsgeld ohne Reisekosten beim KAA

Verfasst: 04.05.2021, 10:10
von Adora Belle
Augen auf bei der Berufswahl. Wer die Auseinandersetzung mit dem Gegenanwalt scheut, sollte sich vielleicht ein anderes Betätigungsfeld suchen?

Wie auch immer - theoretisch ist es möglich, entstandene Kosten nicht zur Ausgleichung anzumelden. Praktisch sehe ich da Probleme, und würde abraten. Unabhängig davon, dass natürlich nur erstattungsfähige Kosten angemeldet werden sollten.

Re: Abwesenheitsgeld ohne Reisekosten beim KAA

Verfasst: 04.05.2021, 11:26
von scully
Hm... gabs da nicht mal so ne Tabelle mit max. angemessenen Reisekosten... Ich such mal, ob ich die noch finde. Die hab ich glaube mal bei der Abrechnung gegenüber der RSV zu Hilfe gezogen, weil die sich wegen hohen Reisekosten gesträubt hatten.