Abrechnung Arbeitsrecht mehrere Streitwerte

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
MNP199723
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#11

20.04.2021, 14:51

Aber wenn ich nochmal fragen darf. Welche Gebühren meinst du? Die Rechtsanwaltsgebühren?
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Adora Belle
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#12

20.04.2021, 15:20

Welche Gebühren meinst Du denn? Ich habe versucht Deine Frage zu beantworten. Inzwischen zweifle ich allerdings daran, dass Du weißt, was Du überhaupt fragen willst. Auch Deine Fragen die Du an andere Threads angehängt hast, scheinen mir eher nicht aus der ausgebildeten Ecke zu kommen. Ich warte jetzt mal noch, ob Du deine Frage so präzisieren kannst, dass eine Antwort möglich ist.

Also: Was genau willst Du wissen?
MNP199723
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#13

20.04.2021, 15:24

Ich möchte an sich wissen, worauf ich achten muss, wenn ich einen Streitwertbeschluss erhalte um den Streitwert für die Abrechnung zu bestimmen. Ich hatte wie gesagt mal einen Beschluss gehabt, wo mehrere Streitwerte vom Gericht festgesetzt wurden. Ich war dadurch irritiert. Manchmal bin ich mir auch einfach unsicher und frage deshalb nach, da ich manches schon länger nicht mehr gemacht habe.
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#14

20.04.2021, 15:27

Die Antwort darauf wurde schon gegeben. Du musst darauf achten, aus welchem Grund das Gericht mehrere Werte festgesetzt hat. Wurde nach Zeiträumen differenziert? Wurde nach Streitgegenständen/Anträgen differenziert? Danach richtet sich, welche Rolle die Festsetzung in Deinem KFA/KAA spielt.
MNP199723
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#15

20.04.2021, 15:55

Also beispielsweise, wenn beim GT in der Hauptverhandlung Widerklage erhoben wurde, wird für die Widerklage ja auch ein Streitwert festgesetzt. Für mich ist dann die Frage welchen ich nehme für die Hauptverhandlung? Das Gericht müsste dann doch im Beschluss ein Datum erwähnen, woran man das erkennen kann oder?
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#16

20.04.2021, 16:19

Das Gericht sollte eigentlich gar nicht nach Zeiträumen differenzieren, weil die für die Gerichtskosten keine Rolle spielen, da geht es immer nur nach dem höchsten Wert. Soweit es für die anwaltlichen Gebühren wichtig ist, kann man gem. §33 RVG eine gesonderte Festsetzung beantragen.

Diese zeitliche gestaffelte Festsetzung wird aber trotzdem oft - unnötigerweise - gemacht, und kann dann auch für die RA-Vergütung herangezogen werden.

Für die TG nimmst Du den Wert, der im Termin anhängig ist.

Btw: Das heißt nicht Hauptverhandlung, sondern mündliche Verhandlung. Hauptverhandlungen gibts im Strafrecht, und allenfalls noch im Sozialrecht wird der Begriff verwendet.
MNP199723
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#17

20.04.2021, 16:40

Sofern aber ein Streitwert in der Klageschrift vorhanden ist, muss ich aber nicht gesondert einen Streitwertbeschluss beantragen oder?

Wenn ich das nun richtig verstanden habe, muss ich bezüglich der TG gucken, welcher Wert im Termin anhängig war. Angenommen es gibt im Beschluss 3 Werte und die mündliche Verhandlung fand zum 2. Wert statt. Bedeutet, dass ich dann eine 1,3 nach 3100, 1,2 TG nach 3104 usw. berechne?
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#18

20.04.2021, 17:56

Deine Fragen ergeben keinen Sinn. Konkrete Frage - konkrete Antwort. Aber das da kann man nicht vernünftig beantworten, ohne Dir eine Vorlesung übers Kostenrecht zu halten. Bei mir ist jetzt Feierabend.
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#19

20.04.2021, 18:55

@MNP199723 ich wäre dir dankbar, wenn du deine eigenen Fragen nicht ständig in laufende oder ganz alte Themen einstellen würdest, sondern dafür dann eigenen Themen aufmachst, man kommt ja ganz durcheinander hier!
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#20

22.04.2021, 13:07

MNP199723 hat geschrieben:
20.04.2021, 13:32
Hallo Anahid,

ich hatte mal mehrere Streitwerte in einem Beschluss. Meine Frage ist jetzt, da ich im Kostenrecht nicht ganz so fit bin, woran ich mich orientieren muss, wenn dieser Fall erneut auftaucht. Wenn jetzt zum Beispiel ein Anerkenntnis, Klageerweiterung, Widerklage etc... vorkommt. Meine Fragte ist nur, um dann den richtigen Streitwert zu bestimmen, woran ich erkenne, welcher für das Hauptverfahren zuständig ist und womit ich dann abrechnen kann bzw. KFA/KAA stelle.

VG
Wie Adora Belle richtig geschrieben hat, müsste die Frage in Form eines kompletten Aufsatzes für "wenn der Fall eintritt, dann ...., aber wenn der Fall eintritt, dann...." beantwortet werden. Hierzu hat keiner die Zeit. Vielleicht stellst Du die konkrete Frage, wenn Du einen solchen Fall haben solltest mit konkretem Sachverhalt. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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