Streitwert Auskunft Trennunsunterhalt

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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antonia.aa
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#1

14.04.2021, 12:52

Hallo meine Lieben,

wir haben hier dem Mandanten einfach nur eine Auskunft zum Trennungsunterhalt gegeben, haben dafür aber mehr gemacht, als die Beratungsgebühr abdecken würde. Kennt jemand von euch hier vielleicht einen Auffangstreitwert, den man hier nehmen könnte?

Liebe Grüße

Antonia :wink2
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Adora Belle
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#2

14.04.2021, 17:59

Beratung ist Beratung, und die Vergütung dafür ist frei vereinbar. Du brauchst keinen Streitwert.
MNP199723
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#3

17.04.2021, 14:52

Hallo,

ich habe zur Beratungsgebühr eine kurze Frage. Für eine Erstberatung kann man ja höchstens 190,00 € nehmen. Wenn dies dem Mandanten aber nicht ausreicht und er weiterhin beraten werden möchte und keine Gebührenvereinbarung vereinbart wurde, rechne ich das doch mit 250,00 € zzgl. PTE, Ust ab oder?
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#4

17.04.2021, 17:16

Wenn der Mandant Verbraucher ist, dann ja
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antonia.aa
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#5

20.04.2021, 09:44

Adora Belle hat geschrieben:
14.04.2021, 17:59
Beratung ist Beratung, und die Vergütung dafür ist frei vereinbar. Du brauchst keinen Streitwert.
Danke für die Antwort. Meine Chefin möchte aber gern über einen Streitwert abrechnen, weil sie der Meinung ist, dass das mehr war als nur eine Beratung. Sie ist wohl tätig geworden und musste einiges nachschauen aber hat halt nur am Ende mit den Mandanten mehrfach hin und her telefoniert und geschrieben und hat in diesem "Sinne" nur Auskunft erteilt. :sad:

Liebe Grüße
Refa-99
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#6

20.04.2021, 10:06

Dann hätte deine Chefin mE eine Gebührenvereinbarung abschließen müssen. Darin könnte man auch regeln, dass die Beratungsgebühr über einen Streitwert ermittelt werden kann, wenn man das denn möchte. Im Nachhinein wird das wohl schwierig, wenn die Grenze der Beratung zur Geschäftsgebühr nicht überschritten wird
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Adora Belle
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#7

20.04.2021, 10:12

Und 250 EUR netto reichen auch nicht aus? Pech gehabt. Als Lehrgeld abhaken, und künftig Stundensätze vereinbaren.
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