§§ 50, 55 RVG

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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karibikblume
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#1

12.04.2021, 08:46

Hallo.
Es geht in einer Familienangelegenheit um Trennungsunterhalt. Vor Gericht wurde dann verglichen, dass Trennungsunterhalt aufgrund des Auszuges nicht geschuldet ist. Allerdings Kindesunterhalt.
Wir haben nun die Aufforderung vom Gericht bekommen, dass wir "eine eventuelle weitere Vergütung gem. §§ 50, 55 RVG" geltend machen sollen.

VKH haben wir bisher nicht abgerechnet und auch keine Zahlung erhalten. Ich stehe nun ein wenig auf dem Schlauch. Mache ich nun einen normalen Vergütungsfestsetzungsantrag?
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Tigerle
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#2

12.04.2021, 08:50

Diese Aufforderung kommt meist, wenn der Mandant schon Raten bezahlt.
Ich würde ganz ehrlich das Formular ausfüllen, in dem beides angegeben ist (§ 49 und § 50)
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