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Termingebühr

Verfasst: 06.04.2021, 14:47
von Marlen98
Hallo :-)

Es ist ein Versäumnisurteil ergangen - Es wurde durch die Gegenseite Einspruch eingelegt - danach erfolgte die Erledigungserklärung.

Ist eine Termingebühr entstanden?

Vielen Dank ;)

Re: Termingebühr

Verfasst: 08.04.2021, 12:33
von Inkasso-Tante
Es gab ein Versäumnisurteil. Also gehe ich fast davon aus, dass ein Termin angesetzt war, dieser aber von der Gegenseite versäumt wurde, richtig?
Falls ja, wäre schon einmal eine 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 i. V. m. Nr. 3104 VV RVG entstanden.

Re: Termingebühr

Verfasst: 09.04.2021, 11:11
von Marlen98
Es war kein Termin angesetzt. Das VU erging ohne mündliche Verhandlung.

Re: Termingebühr

Verfasst: 09.04.2021, 16:39
von Feldhamster
Wenn das VU aufgrund § 331 III ZPO erging, entsteht trotzdem die TG nach 3105 Anm. 1 Nr. 2.