Abrechnung Strafverfahren
Verfasst: 29.03.2021, 10:31
Hallo liebe Kolleginnen/Kollegen,
ich habe ein kleines (nein, eigentlich ein ziemlich großes) Problem mit einer Gebührenabrechnung und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann, der sich mit Gebühren im Strafverfahren auskennt....
Mein Chef hat mich gebeten, eine Gebührenabrechnung zu erstellen für die Rechtsschutzversicherung. Da wir überhaupt gar nichts mit Strafsachen zu tun haben (die Abrechnung ist für meinen Chef privat ), habe ich absolut keine Ahnung wo ich überhaupt anfangen soll abzurechnen....
Also der Sachverhalt (Straftatbestand im Rahmen eines Verkehrsunfalls) kurz in Stichpunkten:
- Anzeige der anwaltlichen Vertretung im Zwischenverfahren ans Gericht in 2020
- Beantragung Akteneinsicht in 2020
- Stellungnahme ans Gericht zur Vermeidung der Eröffnung der Hauptverfahrens 2020
- Hauptverfahren wird eröffnet und Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt
- Termin wird wahrgenommen mit Beweisaufnahme in 2021
- Verfahren endet noch im Termin mit einer Einstellung nach § 153a StPO und Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 500,00 Euro
Desweiteren erfolgte die Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtschutzversicherung für den Mandanten und weiterer Schriftverkehr in 2020 und 2021. Auch hat hier Korrespondenz mit der KfZ-Haftpflichtversicherung des Mandanten wegen Zurückstellung der Schadensregulierung in 2020 stattgefunden.
Ich bin komplett überfordert und hoffe, dass mir jemand helfen kann
Ich danke Euch schon mal...
ich habe ein kleines (nein, eigentlich ein ziemlich großes) Problem mit einer Gebührenabrechnung und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann, der sich mit Gebühren im Strafverfahren auskennt....
Mein Chef hat mich gebeten, eine Gebührenabrechnung zu erstellen für die Rechtsschutzversicherung. Da wir überhaupt gar nichts mit Strafsachen zu tun haben (die Abrechnung ist für meinen Chef privat ), habe ich absolut keine Ahnung wo ich überhaupt anfangen soll abzurechnen....
Also der Sachverhalt (Straftatbestand im Rahmen eines Verkehrsunfalls) kurz in Stichpunkten:
- Anzeige der anwaltlichen Vertretung im Zwischenverfahren ans Gericht in 2020
- Beantragung Akteneinsicht in 2020
- Stellungnahme ans Gericht zur Vermeidung der Eröffnung der Hauptverfahrens 2020
- Hauptverfahren wird eröffnet und Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt
- Termin wird wahrgenommen mit Beweisaufnahme in 2021
- Verfahren endet noch im Termin mit einer Einstellung nach § 153a StPO und Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 500,00 Euro
Desweiteren erfolgte die Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtschutzversicherung für den Mandanten und weiterer Schriftverkehr in 2020 und 2021. Auch hat hier Korrespondenz mit der KfZ-Haftpflichtversicherung des Mandanten wegen Zurückstellung der Schadensregulierung in 2020 stattgefunden.
Ich bin komplett überfordert und hoffe, dass mir jemand helfen kann
Ich danke Euch schon mal...