Wiederaufnahme durch StA

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Refa2020
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#1

25.03.2021, 10:35

Hallo ihr lieben,

ich sitze hier gerade vor einer Akte und komme nicht wirklich weiter. Ich schildere mal kurz mein Problem.

Mein Chef gab mir gerade eine Akte und meinte, ich soll bitte eine Abrechnung gegenüber der Rechtschutzversicherung machen. Dies ist insoweit ja kein Problem. Bei der Durchsicht der Akte ist mir aufgefallen das wir gegenüber der Rechtschutz schon einmal die RVG-Gebühren abgerechnet haben. Als ich weiter geschaut habe, sah ich das die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 wieder aufgenommen hat. Aber statt eine Anklageschrift oder irgendetwas einzureichen, stellte die Staatsanwaltschaft nach ca. 2 Monaten das Verfahren wieder nach § 170 Abs. 2 ein. Nun sitze ich hier und soll etwas abrechnen, nur bin ich der festen Überzeugung, dass wir schon alles abgerechnet haben was geht.

Könnt ihr mir vielleicht weiter helfen? Finde leider nur Fälle im Internet wo es in ein gerichtliches Verfahren ging.

Ich bedanke mich schon jetzt.


Liebe Grüße
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Adora Belle
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#2

25.03.2021, 10:51

Habt Ihr in den 2 Monaten irgendeine Tätigkeit entfaltet? Ggf. kann über §14 die VV 4104 erhöht werden. Ansonsten hast Du recht, weitere (neue) Gebühren entstehen nicht.
Refa2020
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#3

25.03.2021, 11:00

Danke für die schnelle Antwort, wir haben nur nochmal Akteneinsicht beantragt und mein Chef hat mit der StA telefoniert aber ansonsten ist keine weitere Tätigkeit angefallen.

Das konnte ich mir schon fast denken, aber er hatte mich ziemlich verunsichert. Danke :)
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