Beschwerdeverfahren abrechnen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Birne
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#1

23.03.2021, 16:40

Hallo ihr lieben Forenos ;)

Für eine wahrscheinlich lächerlich einfache Abrechnung brauch ich eure Hilfe - denn bei mir geht gerade gar nichts mehr und ich werde auch nicht mehr fündig heute :oops: :heul

Haben für Mdt. gegen Unterhaltsfestsetzungsbeschluss Beschwerde vor dem AG eingelegt. OLG hat sodann Beschluss aufgehoben.

Verfahrenswert des AG: 19.004 €
Verfahrenswert des OLG: 18.128 €

Ich rechne ab:
1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG aus 18.128 €
Postpauschale
1,6 Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG aus 18.128 €
Postpauschale
USt usw.

Stimmt das so oder hab ich wirklich einen totalen Blackout?

Ich freue mich auf eure aufklärenden Antworten! ;)

Wie immer - Eure Birne :wink1
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#2

23.03.2021, 16:48

Ihr seid erst tätig geworden, nachdem der Beschluss in der Welt war? Dann ist keine VG für die I. Instanz entstanden. Zwar legt Ihr die Beschwerde noch beim AG ein, aber Ihr seid da schon in II. Instanz.
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#3

23.03.2021, 16:56

Adora, ja richtig! Wir sind erst tätig geworden, nachdem der Unterhaltsfestsetzungsbeschluss schon ergangen ist.

Ich danke dir - wie immer - für deine Antwort! Du bist mal wieder meine Rettung :knutsch
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#4

23.03.2021, 17:00

:wink1 Schönen Feierahmd!
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#5

30.03.2021, 09:19

Hallo, guten Morgen :wink1

Ich komme noch einmal auf das Thema zurück:

Für das vorausgegangene Verfahren vor dem Amtsgericht, in welchem wir ja lediglich die sofortige Beschwerde eingelegt haben, haben wir nun noch Verfahrenskostenhilfe für das vereinfachte Unterhaltsverfahren bekommen.

Anwältin möchte, dass ich die VKH dafür noch abrechne. Aber das geht doch nicht, wenn wir nur die Beschwerde eingelegt haben! Richtig?! :kopfkratz

Liebe Grüße

Birne :wink1
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#6

30.03.2021, 10:46

Das geht irgendwie nicht zusammen. Wie/wann habt Ihr dafür denn den VKH-Antrag gestellt, wenn Ihr erst mit der Beschwerde ins Spiel gekommen seid?
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#7

30.03.2021, 11:24

Zeitgleich, Adora! Die Anwältin hat die Beschwerde eingelegt und mit selbigen Schriftsatz die VKH beantragt! Das Gericht hat aber auch keinen Hinweis erteilt, dass es nicht möglich wäre! :kopfkratz Könnte ich nun doch die VKH-Gebühr abrechnen?
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#8

30.03.2021, 12:06

Tscha, wenn bewilligt ist... das vereinfachte Verfahren ist nicht so meine Baustelle, das haben wir hier fast nie.
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#9

30.03.2021, 13:12

Ich rechne es ab und dann werde ich ja sehen, was passiert ;) Mehr als es mir um die Ohren hauen, können sie ja auch nicht :lol:

Aber wenn es dann später zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, dann muss diese jetzige Verfahrensgebühr voll angerechnet werden, richtig!?
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#10

30.03.2021, 13:22

Birne hat geschrieben:
30.03.2021, 13:12
... Aber wenn es dann später zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, dann muss diese jetzige Verfahrensgebühr voll angerechnet werden, richtig!?
Ja, Nr. 3100 Abs. 1 VV RVG.
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)
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