Baumbach'sche Formel und die folgende Kostenfestsetzung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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K1w1
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#1

17.03.2021, 09:42

Ich grüße Euch mit meinem ersten eigenen Thema in diesem Forum! Trotz über 10 jähriger Berufserfahrung benötige ich tatsächlich Hilfe in Form des gebündelten Schwarmwissens.

Zur Sache: Wir vertreten auf einer Seite mehrere Streitgenossen, die mit unterschiedlichen Werten (schön nach Teilstreitwerten aufgeteilt) am Gesamtstreitwert beteiligt sind. KGE unter Anwendung der baumbach'schen Formel. Soweit, so gut... KFA gestellt. Dort die insgesamt auf unserer Seite entstandenen RVG-Gebühren angegeben. Rpfl. bittet um Aufteilung, wir erwidern, dass Aufteilung bemessen am Anteil zum Gesamtstreitwert erfolgen mag. Es ergeht KFB, in dem Rpfl. die Formel

tats. Gesamtkosten x Einzelkosten RA d. Beteiligten
Summe der Einzelkosten

nutzt.

Frage: Wie kommt diese Formel zustande? Sie ist super, keine Frage, allerdings stehe ich vor dem folgenden Problem, dass ich sowohl intern als auch vor den Mandanten erklären muss, warum diese Formel korrekt sei und nicht die prozentuale Aufteilung nach Anteil am Gesamtstreitwert (bspw. rein fiktiv: Gesamtstreitwert wäre 200k, auf den Streitgenommen Nr. 2 entfällt ein Teilstreitwert von EUR 130k, wären also 65%. Von den nach RVG insgesamt angemeldeten Kosten über (fiktiv) 5000,- wären also 65% davon = 3250,- für den Streitgenossen Nr. 2 in die Ausgleichung einfließen zu lassen und nicht der Eurobetrag, der sich nach Anwendung der vorstehenden Formel zeigt (hier haben wir mitunter große Abweichungen).

Was gegen die von mir aufgezeigte Aufteilung spricht ist, dass hier der § 7 RVG für den einen oder anderen Streitgenossen "gesprengt" werden könnte.

Der zuständige Rpfl. samt seiner Kollegen konnten mir nach fernmündlicher Rücksprache nicht weiterhelfen. "Das wird schon immer so gemacht." und "Das haben wir im Studium so gelernt." waren die Aussagen, die mir nicht viel weiterhelfen werden, will an der Front doch eine Fundstelle, Rechtsprechung oder Ähnliches gesehen werden...

Da KFBs ergangen sind, ist hier natürlich mit Blick auf die laufenden Fristen Druck auf dem Kessel. Ich hoffe auf rechtzeitige Hilfe und bedanke mich im Voraus! :thx

Grüßle K1w1
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#2

17.03.2021, 09:45

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#3

17.03.2021, 14:08

Und Du bist Dir sicher, dass die Formel da oben richtig ist? Was soll es denn für einen Sinn haben, zunächst mit den Einzelkosten der Beteiligten zu multiplizieren, um dann wieder durch die Summe der Einzelkosten zu dividieren? :kopfkratz

mit tats. Gesamtkosten meinst Du die insgesamt bei Euch entstandenen Rechtsanwaltsgebühren, oder?

Kannst Du vielleicht anhand Deines Beispiels auch mal die Formel dazu berechnen? Ich blick nämlich grad nicht durch. :oops:
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K1w1
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#4

17.03.2021, 17:01

Eine gute Frage. Zumindest scheint sie in der Art angewandt zu werden. AUch hier im Forum wurde sie in anderen Threads bereits erwähnt (siehe Link --> viewtopic.php?t=66704).

Mit den tatsächlichen Gesamtkosten meine ich das, was wir angemeldet haben. Um dem oberen Beispiel zu folgen fiktiv 5000,-.

Beispiel:
Bemessen an den Einzelstreitwerten hätten die einzelnen Streitgenossen folgende RVG-Beträge (fiktiv) bei Einzelbeauftragung erstatten müssen:
S1: EUR 1500,-
S2: EUR 800,-
S3: 1000,-
S4: 3000,-

Summe der Einzelbeauftragungen: 6.300,-

Um den auf den jeweiligen SG entfallenden Anteil, der in eine jeweilige Berechnung nach Quote gegenüber der Gegenseite fließen soll zu ermitteln, wurde die betreffende Formel angewandt.

Beispiel für S1:
5000 x 1500[/]
6300 = 1190,48

Für S2: 634,92
S3: 793,65
S4: 2380,95

In der Summe ergeben die krummen Beträge wieder die insgesamt tatsächlich angemeldeten 5000,-

Hoffe ich beschreibe das korrekt und verständlich.
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