Hallo,
ich habe eine Angelegenheit an welcher ich gerade etwas Verzweifelt.
Wir haben hier einen Vorgang, wo bereits eine außergerichtliche Tätigkeit erfolgte, welche abgerechnet wurde und durch die RSV gezahlt wurde, da der Vorgang vorerst erledigt war.
Zu einem späteren Zeitpunkt hat die Gegenseite einen Mahnbescheid beantragt. Es ergibt später ein Urteil und die Gegenseite hat diesseitige Kosten zu tragen.
Wenn ich den Kostenfestsetzungsantrag stelle, muss ich die hälftige Geschäftsgebühr anrechnen? Diese wurde durch die RSV unserer Mandantschaft damals gezahlt.
Anrechnung Geschäftsgebühr
- Tigerle
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Nein, keine Anrechung. Außer Ihr habt im Wege der Widerklage beantragt, dass die Gegenseite Eure außergerichtlichen Kosten zu tragen hat, und diese Eure Geschäftsgebühr bezahlen muss. Wenn dies nicht der Fall ist, dann im Kostenfestsetzungsantrag auch keine Anrechnung
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Im Verhältnis zur Gegenseite: Nein
Im Verhältnis zu Mdt/RSV: ja
Im Verhältnis zu Mdt/RSV: ja
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11