Re: Beschwerdeverfahren Versorgungsausgleich
Verfasst: 11.03.2021, 13:37
Wie meine Vermutung
Sonst noch jemand eine Meinung oder eine Fundstelle pp.?
Sonst noch jemand eine Meinung oder eine Fundstelle pp.?
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Der erteilte Auftrag ist Tatbestandsvoraussetzung für die Entstehung der Gebühren. Nach dem ursprünglich mitgeteilten Sachverhalt erschien es mir zweifelhaft, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein Auftrag erteilt worden ist. Deshalb habe ich mich mit der Frage befasst, ob dies stillschweigend geschehen sein könnte.Adora Belle hat geschrieben: ↑11.03.2021, 11:46Wie kommst Du auf stillschweigend?
Ich denke die Frage bezieht sich nicht so sehr darauf ob ein Auftrag für die Beschwerdeinstanz vorliegt, sondern darauf, ob Tätigkeiten erbracht wurden, die die Gebühr auslösen.