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Re: Beschwerdeverfahren Versorgungsausgleich

Verfasst: 11.03.2021, 13:37
von Soenny
Wie meine Vermutung ;)

Sonst noch jemand eine Meinung oder eine Fundstelle pp.?

Re: Beschwerdeverfahren Versorgungsausgleich

Verfasst: 12.03.2021, 10:26
von Husky98
Adora Belle hat geschrieben:
11.03.2021, 11:46
Wie kommst Du auf stillschweigend?

Ich denke die Frage bezieht sich nicht so sehr darauf ob ein Auftrag für die Beschwerdeinstanz vorliegt, sondern darauf, ob Tätigkeiten erbracht wurden, die die Gebühr auslösen.
Der erteilte Auftrag ist Tatbestandsvoraussetzung für die Entstehung der Gebühren. Nach dem ursprünglich mitgeteilten Sachverhalt erschien es mir zweifelhaft, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein Auftrag erteilt worden ist. Deshalb habe ich mich mit der Frage befasst, ob dies stillschweigend geschehen sein könnte.

Durch #9 ist der Sachverhalt ergänzt worden. Mit diesem Wissen gehe ich nunmehr davon aus, dass eine Gebühr nach Nr. 3335 VV RVG entstanden ist.

Re: Beschwerdeverfahren Versorgungsausgleich

Verfasst: 12.03.2021, 10:35
von Adora Belle
Ja, so klar wie zuletzt war der Sachverhalt nicht von Beginn an. Ich denke aber trotzdem, dass hier nicht 3335, sondern 3200 angefallen ist.