Wie meine Vermutung
Sonst noch jemand eine Meinung oder eine Fundstelle pp.?
Beschwerdeverfahren Versorgungsausgleich
- Soenny
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Der erteilte Auftrag ist Tatbestandsvoraussetzung für die Entstehung der Gebühren. Nach dem ursprünglich mitgeteilten Sachverhalt erschien es mir zweifelhaft, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein Auftrag erteilt worden ist. Deshalb habe ich mich mit der Frage befasst, ob dies stillschweigend geschehen sein könnte.Adora Belle hat geschrieben: ↑11.03.2021, 11:46Wie kommst Du auf stillschweigend?
Ich denke die Frage bezieht sich nicht so sehr darauf ob ein Auftrag für die Beschwerdeinstanz vorliegt, sondern darauf, ob Tätigkeiten erbracht wurden, die die Gebühr auslösen.
Durch #9 ist der Sachverhalt ergänzt worden. Mit diesem Wissen gehe ich nunmehr davon aus, dass eine Gebühr nach Nr. 3335 VV RVG entstanden ist.
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Ja, so klar wie zuletzt war der Sachverhalt nicht von Beginn an. Ich denke aber trotzdem, dass hier nicht 3335, sondern 3200 angefallen ist.